Rentenerhöhung um 41 Prozent: was steht dahinter ?

Rentenerhöhung um 41 Prozent, so steht es im Rentenversicherungsbericht 2015 der Bundesregierung. Ab 2017 bis 2029 sollen die Renten jährlich um 2 bis 3 Prozent steigen. Nach den Prognosen der Berechnungen bis 2029 insgesamt um 41 Prozent.

Rentenerhöhung 2016

Die Rentenerhöhung zum 01.07.2016 fiel unerwartet hoch aus. Die Rentnerinnen und Rentner erhielten je nach West und Ost unterschiedliche Rentenerhöhungen.

Betroffenen hiervon waren alle Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Auch die Unfallrenten der gesetzlichen Unfallversicherung wurden angepasst.

 

Der Beitragssatz zur Rente steigt!

Bis 2020 soll der Beitragssatz zur Rente bei 18,7 % stabil bleiben. Danach wird er steigen und zwar bis zum Jahr 2025 auf ca. 22 Prozent. In den Nachrichten und Meldungen der letzten Wochen waren auch andere Zahlen im Angebot. Ob diese eintreffen werden, bleibt unklar. Der Rentenversicherungsbericht bietet aber eine gute Datengrundlage für die hier beschriebenen Beitragssätze an.

Das Rentenniveau sinkt !

Das Rentenniveau wird von heute 48,1 % bis 2020 auf 47,6 % sinken. Danach geht es mit kräftigen Schritten unter die 45 % Marke.

Hinter dem Begriff Rentenniveau verbirgt sich nichts anderes, als das Verhältnis der Rentenhöhe des Eckrentners ( Standardrentner) zum bundesweiten Durchschnittsverdienst. Mit den prognostizierten Rentenerhöhungen soll auch das sinkende Rentenniveau abgefangen werden. Daneben dient die Rentenerhöhung auch als Ausgleich des jährlichen Kaufkraftverlustes.

Rentenlücken ausgleichen !

Ob diese Rentenerhöhungen ausreichen, um beide Verluste auszugleichen, bleibt offen. Die Lücken in der Altersversorgung im Ruhestand können nur durch Eigenbemühungen geschlossen werden oder die Löhne und Gehälter steigen in den nächsten Jahren auch gut an, so dass hier ein Wachstum der Renten auf Grund eigener Beiträge zu erwarten ist. Sicher wird der ein oder andere sich wieder Fragen, was soll der „gute“ Rat von Rentenberater Peter Knöppel an dieser Stelle, wenn der Leser mit seinem Einkommen gerade so über die Runden kommt. Da geben wir allen Betroffenen absolut Recht, das mit niedrigen Einkommen ein zusätzliche Rücklage für die eigene private Vorsorge schwer möglich sein wird. Hierfür haben wir auch keine generellen Lösungen parat.

Die Renten im Osten: was geht in Richtung Rentenerhöhung!

Alles offen ! Der Wunsch von Frau Nahles die Rentenangleichung bis 2020 hinzubekommen, wird, so wie aus den allgemeinen Informationen zu entnehmen ist, schwer durchzusetzen sein. Hintergrund sind wahrscheinlich Finanzierungsprobleme.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Die letzten Rentenerhöhungen im Osten bewirkten tatsächlich, dass das Verhältnis der Rentenwerte West und Ost sich mehr geschlossen haben. Entscheidender Faktor ist die Lohnentwicklung im Osten der BRD. Wenn die Löhne und Gehälter hier nicht weiter steigen, wird die Rentenangleichung mathematisch schwer durchzusetzbar sein. Politisch ist dies eine andere Frage. Die Folgen der Rentenangleichung haben wir in unserem Beitrag vom 02.10.2016  beleuchtet.

 

Rente und Sozialhilfe, sie frisst alles auf !

Eines der Hauptprobleme der Rentendiskussion ist aus unserer Sicht immer noch nicht gelöst.

Diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die neben der monatlichen Rente auch Sozialhilfe ( Grundsicherung) bekommen, haben weder was von den Rentenerhöhungen noch von der Mütterrente am 01.07.2014 gehabt. Die Renten werden auf die Sozialhilfe angerechnet. Damit verändert sich bei den Leuten nichts in der Brieftasche. Ein Freibetrag wäre sehr hilfreich.

Wer ein Einkommen von monatlich unter 789 € bezieht, sollte die Grundsicherung beantragen. Problematisch ist auch, dass die Einkommen der Ehepartner mit angerechnet werden. Wir finden ein Unding, weil die Rentenleistungen des anderen Ehepartners generell nicht in die Betrachtung mit einbezogen werden dürften, für Menschen, die ihr Einkommen auf Grund des Alters nicht mehr selbst steuern können.

Unser Fazit:

Die Renten steigen um 41 %. Ob es so kommt, wissen wir heute nicht. Aber die Prognosen sind positiv. Daneben noch eigene Vorsorge ist sicher gut, kann aber nicht von jeden erwartet werden.

Der Beitragssatz von 18,7 % ist aus heutiger Sicht für die Leute interessant, die nächstes Jahr mit der Flexi-Rente möglicherweise den Einmalbetrag in der Deutschen Rentenversicherung zum Ausgleich des Abschlages einzahlen wollen.

Ihr Team der Rentenberatung und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Ja, ich möchte eine Beratung zur Rente oder Flexi-Rente

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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