Psychische Erkrankungen

Psychische Leiden gehen einher mit erheblichen Abweichungen im Erleben oder Verhalten, welche die Bereiche des Denkens, Handelns und des Fühlens betreffen. Psychische Störungen sind weit verbreitet. Nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation leidet weltweit jeder vierte Arztbesucher daran.

Psychische Störungen sind eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst jüngst wurden durch statistische Erhebungen der GKV öffentlich wiedergegeben, dass durch psychische Erkrankungen die Krankenstände sehr stark angestiegen sind.

Psychischen Störungen werden heute im ICD-x der Weltgesundheitsorganisation und im DSM-IV der American Psychiatric Association klassifiziert.

Oftmals sind psychische Erkrankungen/Störungen nicht erkennbar und daher wie ein Knochenbruch objektivierbar. Die Leiden eines psychisch Erkrankten sind aber zum Teil so erheblich, dass auch Lebensgefahren damit verbunden sind. Die Arbeitsfähigkeit ist auch wegen Medikamentengabe über Monate erheblich eingeschränkt. Oftmals fühlen sich die Leidenden sozial ausgegrenzt, es droht der Verlust des Arbeitsplatzes,  was den Leidensdruck weiter erhöht. Die Einbuße von Einkommen, denn die sozialen Sicherungssysteme wie die Krankenkassen und Arbeitsamt zahlen nicht „ewig“ , verschlimmert die Situation noch mehr. Daher ist der Antrag zur Erwerbsminderungsrente vielfach für die Betroffenen der einzige Ausweg, um einen einigermaßen vernünftigen Lebensunterhalt abzusichern. Nach der ersten Ablehnung durch die Rentenversicherung scheitern Betroffene auch, weil sie der gesamten Antragssituation auch wegen ihrer Erkrankung nicht gewachsen sind. Sie geben dann auf. Die ist aber der schlechteste Weg. Es ist in solchen Fällen immer zu empfehlen, die Sache mit Freunden, der Familie und auch mit den behandelnden Ärzten zu besprechen und den Weg zum Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht zu suchen.

Über den Weg des Sozialgerichtes und unabhängiger Gutachter kann Ihnen geholfen werden.

Wir beraten und vertreten Sie in Ihren Angelegenheiten bei Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen.

 

Burn-Out Syndrom

Beim Burnout-Syndrom handelt es sich um eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung wegen (beruflicher) Überlastung. Dieses  Syndrom wird meist durch Stress ausgelöst. Es kann neben dem Burnout zu psychosomatischen Erkrankungen und Depression oder anderen anerkannten „Begleiterkrankungen“ führen.  Das Burnout-Syndrom ist international nicht als Krankheit anerkannt, sondern gilt als ein Problem der Lebensbewältigung. Ohne entsprechende Maßnahmen kann sich ein Burnout-Syndrom schnell zu einem gesundheitsgefährdenden Zustand entwickeln. Soweit aus solchen Umständen sich Einkommensgefährdungen ergeben, sollte auch hier über eine Erwerbsminderungsrente nachgedacht werden. Soweit das Burnout-Syndrom durch beruflichen Stress ausgelöst wurde, der wiederum Ursache in Mobbing oder mobbingähnlichen Situationen haben kann, sind auch über arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie Abmahnungen, Kündigungen und Schadensersatzansprüche ( wegen Einkommensausgleich bei Sozialleistungsbezug ) nachzudenken.

Wir bieten Ihnen auch hier Hilfe und Rechtsvertretung an.

 

Chronisches Schmerzsyndrom

Von einem chronischen Schmerzsyndrom spricht man, wenn der Schmerz auf Grund einer Erkrankung nicht mehr weggeht, sondern sich sozusagen „verselbstständigt“ und somit zur Krankheit wird. Allgemein gesprochen, handelt es sich um chronische Schmerzen. Ein solches Syndrom entsteht oft, wenn Schmerzen länger als 3 bis 6 Monate bestehen.

Die Zahl der Betroffenen wird in Deutschland auf Millionen geschätzt.

Chronische Schmerzen kann zu Veränderungen in der Persönlichkeit des Betroffenen (es dreht sich beim Betroffenen nur noch um die Schmerzen) führen. Es kommt zu  einer Belastung des persönlichen sozialen Umfelds.

Neben der möglichen Erwerbsminderung ist in Fällen der Schmerzstörung auch an einen Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht zu denken.

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