Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, z.B. zum Thema:
→ Anspruch auf Hartz VI-Leistungen (Regelleistung, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft)
→ Sanktionen
→ Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsvereinbarung, Förderung nach § 16e SGB II)
→ Anspruch auf Grundsicherung (neben Erwerbsminderungs- und Altersrente)
→ Ansprüche gegen Kinder bei Leistungen nach SGB XII für Pflege der Eltern (Kostenerstattung)
Bei den gerichtliche Verfahren vertreten wir Sie in Klage- Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren
vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem
Bundessozialgericht