Flexi-Rente, wie hat es begonnen: Übersicht über das Gesetzesvorhaben!

Flexi-Rente: Gesetzesvorhaben?

01.07.2014 – Das Rentenrechtsleistungsverbesserungsgesetz

Was für ein Wortungetüm. Sie kennen es besser unter der Mütterrente und der Einführung der abschlagsfreien Altersrente mit 63. Die Flexi-Rente war ein politisches Schlagwort. Mit dem 01.07.2014 wurde es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfacher befristete Verträge bis zum Regelaltersrenteneintritt und darüber hinaus abzuschließen. Mehrfache Befristungen sind jetzt sogar möglich, ohne dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt.

Der neue Gesetzesentwurf ist da!

Weitere Details über die Arbeit der eingesetzten Arbeitsgruppe sickerten durch die Medien.

Seit dem 07.07.2016 liegt ein Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vor: http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-07 07_ RefE_ FlexiRentenG.pdf.

Seit dem 14.09.2016 wissen wir es genau. Mit kleineren Veränderungen soll der Referentenentwurf vom 07.07.2016 umgesetzt werden.Die Bundesregierung veröffentliche eine Stellungnahme Bundesregierung am 14.09.2016 etwas zur Flexirente .

Unter diesem Link können Sie die Erklärungen der Bundesregierung nachlesen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09/2016-09-14-flexirente.html

Das neue Gesetz heißt „Flexirentengesetz“.

Hartz VI und Rente wurde entschärft

Am gleichen Tag wurde die Unbilligkeitsverordnung verändert. Die Zwangsverrentung bei Hartz IV Beziehung wurde erheblich eingeschränkt. Die Jobcenter dürfen Hartz IV Bezieher nicht mehr zur Rente auffordern, wenn sie neben der Altersrente noch Sozialhilfe beantragen müssten. Damit dürften Rentenzugänge mit Abschlägen erheblich eingeschränkt werden.

Wann geht es los ?

Das Flexirentengesetz soll zum Teil am 01.01.2017 und zum Teil am 01.07.2016 kommen.

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