• Die für eine Beratung oder eine außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG -) oder nach einer mit Ihnen getroffenen individuellen Honorarvereinbarung. Wir teilen Ihnen vor Aufnahme unserer Tätigkeit die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten bzw. des beabsichtigen Honorars mit.

  • Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt die Versicherung die Kosten entsprechend des vereinbarten Versicherungsumfangs und der Versicherungsbedingungen. Wir bitten Sie vor dem ersten Gespräch, dass Sie  bei Ihrer Versicherung die Zusage zur Deckung der voraussichtlich anfallenden Kosten einholen.

  • Sollten Sie bedürftig sein, trägt bei Vorliegen der Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes (BerHG) die Staatskasse die für Sie anfallenden Kosten. Anträge auf einen Beratungshilfeschein nimmt das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht entgegen. Den ausgestellten Beratungshilfeschein legen Sie bitte zum ersten Gespräch vor.

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