Sicher zur Rente Einkünfte erzielen, wie es heute noch geht?

Mit der neuen Flexi-Rente wird alles anders!

Wer mit 63 Jahren in Rente geht und neben der Rente hinzuverdient, soll leichter eine Teilrente bekommen können. Es gibt dann nur noch diese eine Teilrente.

Gehen Sie früher als zur Regelaltersrente in den Ruhestand, können Sie mit der neuen Flexi-Rente 6300 € jährlich dazuverdienen. Dieser Betrag gilt auch dann, wenn Sie mit des Jahres in Rente gehen.

Die 450 € Grenze gibt es mit der neuen Flexi-Rente nicht mehr. Wer als Frührentner mehr arbeitet, soll auch mehr in seiner Geldbörse haben.

Als Rentner arbeiten, darf man das?

Ja, Ruheständler dürfen neben der Rente arbeiten. In unserem Ratgeberartikel vom ….. haben wir berichtet, dass, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, sogar mehr Netto in der Tasche hat, weil er nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Je nachdem wie hoch der Lohn ausfällt, kann das Finanzamt zugreifen.

Wie viel Verdienst ist heute erlaubt ?

Ist die Regelaltersrente noch nicht erreicht, können zurzeit 450 € monatlich anrechnungsfrei an die Rente dazuverdient werden. Zweimal im Jahr darf diese Grenze auf das doppelte überschritten werden.

Kompliziert wird es, wenn der Verdienst steigt. Die Rente kann dann entweder um 1/3 oder ½ oder 2/3 oder voll gekürzt werden.

So wird heute gerechnet!

Beispiel:

Ricarda Frührentner geht am 01.12.2016 in die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente mit 1200 €. Sie möchte aber noch 1500 € monatlich dazuverdienen.

In den letzten 3 Jahren vor dem Rentenbeginn hat sie durchschnittlich 3 Entgeltpunkte erwirtschaftet.

Das generelle Durchschnittseinkommen West beträgt 2905 € monatlich.

Sie hat gehört, dass für sie individuelle Teilrentengrenzen gelten. Sie weiß aber nicht, wie diese berechnet werden. Sie hat Angst, dass sie bei 1500 € Hinzuverdienst keine Rente mehr bekommt.

Wir haben für Ricarda gerechnet:

Die Monatsrente beträgt 1200 € und der monatliche Hinzuverdienst 1500 €. Mit dem Hinzuverdienst überschreitet Ricarda die Grenze von 450 €. Es kommt zu einer Teilrente.

Generell gilt:

Der Hinzuverdienst darf nie höher sein, als die individuelle Teilrentengrenze. Nur 1 Cent mehr, und Ricarda rutscht gnadenlos in die nächste Stufe abwärts.

Als erstes haben wir die individuelle 2/3 und ½ Teilrentengrenze für Ricarda ermittelt.

Die 2/3 Teilrentengrenze errechnet sich aus 0,13 x 2905 € x 3 Entgeltpunkte = 1.132,95 €

Die halbe Teilrentengrenze ergibt sich aus 0,19 x 2905x 3 Entgeltpunkte = 1.655,85 €

Der Vergleich zwischen Hinzuverdienst und der Teilrentengrenzen ergeben, dass die 1500 € höher sind als die 2/3 Grenze aber niedriger sind als die ½ Grenze.

Somit Ricarda erhält eine halbe Teilrente von 600 € (1200 :2).

Die 1500 € darf Ricarda nach dem Gesetz zweimal im Jahr doppelt beziehen, ohne dass ihre halbe Rente weiter gekürzt wird.

Die neue Flexi-Rente- Einfacher wird es nicht, aber gerechter !

Ricarda geht zum 01.07.2017 in Rente und will wissen, wie hoch ihre Rente dann ist, wenn sie jährlich 18000 € (1500 x 12) dazuverdient. Der Hinzuverdienstdeckel beträgt 3000 €

Gerechnet wird jetzt anders:

  • 18000 € minus 6300 € ( Freibetrag)= 11.700 €
  • 11.700 € werden durch 12 geteilt=975 €
  • 40 % von 975 €=390 €
  • Monatsrente 1200 € um 390 € gekürzt =810 €
  • Summe gekürzte Rente und Hinzuverdienst=  2.300 €
  • Summe Hinzuverdienst und Rente ist kleiner als Hinzuverdienstdeckel von 3000 € 
  • Teilrente für Ricarda  =810 €    

Ricardo hat mit dem gleichen Hinzuverdienst eine Teilrente, die um 210 € höher ist.

Das Teilrentensystem hat ausgedient

Die einzelnen Teilrentengrenzen auszurechnen, ist ganz schön langwierig, weil man manchmal wirklich alle 3 ausrechnen muss. Mit der neuen Flexi-Rente gibt es nur noch eine Teilrente in einer bestimmten Höhe.

Tricksen gilt nicht, es wird gemeldet !

Der Frührentner kann den Hinzuverdienst nicht verschweigen, außer er verdient schwarz dazu. Der Verdienst wird der Rentenversicherung durch den Arbeitgeber gemeldet. Besser ist es, dass Sie den Verdienst der Rentenversicherung persönlich auch melden. Dann gibt es kein Ärger.

Wichtig bei Erwerbsminderungsrente – Die Flexi-Rente gilt auch für sie!

In dem Gesetzesentwurf war mit einem Satz zu lesen, dass die neue Einkommensanrechnung auch für Rentenbezieher wegen Erwerbsminderung gilt. Dies ist neu.

Unser Fazit:

Vieles ist neu bei der Flexi-Rente, gerne beraten wir Sie rund um die Flexi-Rente. Nicht nur die Einkommensanrechnung ändert sich, sondern auch viele andere Vorschriften. Dabei nicht den Überblick zu verlieren, ist nicht einfach.

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