Die richtige Rente gewählt: Die Höchste muss es sein!

Die richtige Rente muss es sein, damit die Rente stimmt und der Abschlag so gering wie möglich ist.

Neues zum Thema der Wahl der richtigen Rente und dem Abschlag.

Die richtige Rente oder die Falsche?

Was ist passiert? Am Freitag den 11.11.2016 erhielten wir in unserem Büro in Halle einen Anruf.

Die Ehefrau eines langjährigen Kunden von uns meldete sich und bat telefonisch um Rat.

Sie möchte zum 01.12.2016 die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen für ihren Mann beantragen.

Vorgeschichte unseres Kunden:

Im Jahr 2014 beauftragte uns unser Mandant mit der Durchführung mehrerer sozialrechtlicher Angelegenheiten. Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit fast allen möglichen Merkzeichen. Er ist beidseitig schwerhörig und hatte zuvor eine Netzhautablösung. Ohne sofortige Behandlung wäre unser Mandant erblindet. Um nicht noch kränker zu werden, schloss er einen Altersteilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber ab. Nach Ende der sogenannten Passivphase sollte er mit 10,8% Abschlag in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gehen.

Unser Rentenfahrplan gab den Weg!

Wir setzten uns mit unserem Mandanten an einen Tisch und beratschlagten. Wir erstellten einen Rentenfahrplan für ihn. Es ging um die Frage, wann und zu welchen Bedingungen konnte unser Mandant in Rente gehen?

Er wollte in seiner Rente am besten keine Abschläge haben oder nur geringe. Eine Einmalzahlung zur Vermeidung der Abschläge kam für unseren Mandanten nicht in Betracht.

So gaben wir ihm den Rat, nach Auslaufen der Altersteilzeit in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Eine Sperrfrist würde drohen! Unser Mandant buchte bei uns das Sorglospaket und wir legten mit der Arbeit los. Gesagt getan!

Sperrfrist kam: Wir klagten und bekamen Recht!

Nach dem wir das ALG-1 beantragt hatten, kam sofort die Sperrfristentscheidung durch die Bundesagentur für Arbeit. Begründung: Unser Mandant hat seinen unbefristeten Arbeitsvertrag durch einen befristeten Altersteilzeitvertrag geändert. Wenn er jetzt arbeitslos wird, hat er dies selbst verschuldet.

Wir mussten daher versuchen, die Sperrfristentscheidung aus der Welt zu bekommen, weil wir soweit wie möglich an eine abschlagsfreie Altersrente herankommen wollten.

Nach erfolglosen Widerspruch legten wir Klage ein und bekamen vor dem Sozialgericht Recht. Unser Mandant hatte einen wichtigen Grund für seine Altersteilzeitentscheidung. Die Netzhautablösung war die Ursache für seine Entscheidung. Sperrfrist wurde auf einen Monat gekürzt. Damit blieb die volle Bezugsdauer für das ALG-1 unserem Mandanten erhalten.

Bis jetzt arbeitlos und wie weiter?

Unser Kunde ist bis zum 30.11.2016 arbeitslos. Danach könnte er mit einem Abschlag von 3,6% in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gehen.

Aber, ist das wirklich richtig? Unser Rat an die Ehefrau

Wir legten der Ehefrau unseres Mandanten nahe, noch eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Neben der Altersrente! Warum?

An sich ist unser Mandant immer noch arbeitsunfähig. An seinem Gesundheitszustand hat sich nichts geändert. Daher steht die Überlegung für ihn eine Erwerbsminderungsrente parallel neben der vorgezogenen Altersrente zu beantragen. Der Grund liegt im § 77 Absatz 4 SGB VI.

Diese Vorschrift sagt zu Gunsten unseres Mandanten folgendes: Hat der Antragsteller einer Erwerbsminderungsrente schon 40 Jahre Wartezeit hinter sich, dann wird der Abschlag verringert. Der Zeitraum für die Berechnung des Abschlages wird zu Gunsten unseres Mandanten nämlich für den Bereich 60 bis zum 63. Lebensjahr genommen, statt vom 62. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr.

Für unseren Mandanten der jetzt 63 Jahre alt geworden ist, besteht somit die begründete Hoffnung mit der Erwerbsminderungsrente keinen Abschlag mehr zu bekommen.

Aber Vorsicht! Die Deutsche Rentenversicherung soll auf jeden Fall eine Probeberechnung machen, wie die Rentenhöhe der beiden Renten aussehen.

Wir bekommen eine aktuelle Rentenauskunft und rechnen auch.

Wenn alles gut läuft, kann unser Mandant eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente bekommen. Einen Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen hat er auf jeden Fall.

Unser Fazit:

Nachprüfen und rechnen lohnt sich, wenn es um die richtige Rente geht. Lesen Sie unseren Beitrag aus dem Mai 2016 zu diesem Thema

Haben Sie Fragen zur Ihrer Rente oder möchten gegen die Arbeitsagentur wegen einer Sperrfristentscheidung vorgehen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder vereinbaren einfach einen Termin.

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei und Rentenberatung Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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