Vorsicht bei der Rentenwahl- Ein Rentenabschlag droht!

Ihr Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel klärt Sie auf, welche Folgen es hat, wenn Sie eine falsche Altersrente beantragen, es droht ein Rentenabschlag.

Sie überlegen, ob Sie in Ihren wohlverdienten Ruhestand gehen wollen. Sie sind am 31.12.1953 geboren. Zum 31.12.2015 haben Sie 44 Jahre an rentenrechtlichen Wartezeiten erreicht. Die Rente würde etwa bei 1400 € Brutto liegen. Im Internet lesen Sie, dass Sie dazu einen Rentenantrag stellen müssen. Dabei schauen Sie sich das Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung R 0100 an.

Sie haben gehört, dass man schon mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Sie wollen daher spätestens zum 01.09.2016 einen Rentenantrag bei Ihrer Rentenversicherung mit Rentenbeginn zum 01.01.2017 stellen.

Auf der ersten Seite des Antrages stehen allein 14 Rentenarten und Geldleistungen der Rentenversicherung. In der Liste finden Sie auch verschiedene Altersrenten, die zurzeit in Deutschland beantragt werden können. Sie finden auf dem Antrag unter anderem folgende Altersrenten:

  1. Regelaltersrente
  2. Altersrente für langjährig Versicherte
  3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  4. Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
  5. Altersrente für Frauen
  6. Altersrente für arbeitslose Menschen oder nach Altersteilzeit.

Sie kreuzen die Altersrente für langjährig Versicherte an, weil Sie gelesen haben, dass Sie mit dieser Rentenart schon mit dem 63.Lebensjahr in Rente gehen können.

Dabei ist Ihnen nicht klar, was die Altersrenten für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bedeuten. Die erste Seite des Rentenantrages gibt Ihnen hierzu keine Auskunft. Sie sollen sich aber genau auf dieser Seite für die richtige Altersrente entscheiden. Wie geht das ?

Der Abschlag macht den Unterschied!

  • Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist an 2 Voraussetzungen gebunden. Der Rentenantragsteller muss 63 Jahre alt sein und eine Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben. Diese Rentenart ist in der Regel mit Abschlägen verbunden und wird in Deutschland als die am meisten beantragte Altersrente gewählt oder man wird zu dieser Altersrente auf Grund von Lebenslagen gezwungen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Hartz IV).

Wenn Sie am 01.09. dieses Jahres den Antrag auf eine Altersrente mit Beginn 01.01.2017 stellen, werden Sie eine Altersrente mit Abschlag von 9,3 Prozent bekommen. Ihre Rente kürzt sich um monatlich 130,20 € Brutto. Wenn Sie das 80. Lebensjahr erreichen, beträgt Ihr Rentenverlust genau 26.580,80 € Brutto.

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommt man seit dem 01.01.2012, wenn man 45 Jahre Wartezeit hat und 65 Jahre alt ist. Seit dem 01.07.2014 gibt es eine ergänzende Regelung. Dies ist die „neue“ 63er-Rente. Wer 45 Jahre Wartezeit hat, kann bei Erreichen der Altersgrenze mit dem 63. Lebensjahr in die abschlagsfreie Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge bis 1952 erreichen die Rente mit genau 63 Jahren. Danach wird der Renteneintritt bis zum Geburtsjahr 1964 immer um 2 Monate angehoben. Sie können also mit 63 Jahren und 2 Kalendermonaten in die abschlagsfreie Rente gehen. Für diese Rentenart gibt es keinen vorgezogenen Renteneintritt und damit keine Rentenminderung ! 

Mit Rentenbeginn zum 01.03.2017, bekommen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Da Sie mit Rentenantrag 01.09.2016 „kurz“ vor Erreichen des Renteneintrittes stehen und die Wartezeit am 31.12.2016 mit 45 Jahren erkennbar erfüllt ist, kann Ihnen eigentlich nichts mehr passieren.

Die kleine Lücke von 3 Monaten kann also für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen im Alter enden.

Daher Aufpassen bei der Auswahl Ihrer Altersrente !

Die Deutsche Rentenversicherung muss Ihnen anhand der gespeicherten Daten eine Auswahl von Altersrenten anbieten, und dabei nach dem Meistbegünstigungsprinzig darauf achten, dass Sie die für Sie günstigste Rente bekommen. Also am besten ohne Abschlag.

Bietet Ihnen die Rentenversicherung eine Rente mit Abschlägen an, obwohl erkennbar 3 Monate später die Anspruchsvoraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllt wären, wäre dies ein grober Fehler, für den die Deutsche Rentenversicherung einstandspflichtig wäre.

Unser Tipp !

Die gesetzlichen Regelungen des Rentenrechtes ( Sozialgesetzbuch Nr.6 ) sind für den Laien schwer zu durchschauen. Oftmals gibt es für die Altersrenten noch ergänzende Regelungen , die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Nur mit uns als gerichtlich zugelassene Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht bewahren Sie den Überblick! Lassen Sie sich vor dem Rentenantrag umfangreich und professionell aufklären und beraten. Nur so sichern Sie sich Ihre Ansprüche und gehen beruhigt in Ihre Rente.

Selbst mit einem erteilten Rentenbescheid ist noch nicht alles zu spät. Sie können gegen diesen Widerspruch einlegen und die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren und 2 Kalendermonaten verlangen. Auch hier übernehmen wir die Beratung und Vertretung.

Ihr Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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