Rentenversicherungspflicht für Kleinunternehmer gefordert !

Rentenversicherungspflicht  für Kleinunternehmer soll kommen.

Rentenversicherungspflicht für Unternehmen

Die Bundesarbeitsministerin Nahles denkt an eine Rentenversicherungspflicht für Kleinunternehmer in Deutschland.

3 Millionen Kleinunternehmer haben weder eine private noch gesetzliche Altersvorsorge. Sie werden im Rentenfall auf Sozialleistungen und Nebenjobs angewiesen sein.

Viele Klein-oder Kleinstunternehmen haben wenig Umsätze und kommen mit den Einkünften gerade so über die Runden. Da bleibt nicht viel übrig für eine Renten-oder auch Krankenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung und deren Präsident Axel Reimann sind ebenfalls der Meinung, dass die Kleinunternehmer zwangsweise versichert werden müssen.

Widerstand gegen Pflichtversicherung

Widerstand kommt aus Unternehmerkreisen und der CDU. Wenn jetzt noch die Unternehmer in der Rente pflichtversichert werden, würde dies den Ruin für viele tausende kleine Unternehmen bedeuten.

Hartz IV und Insolvenzen wären vorprogrammiert.  Die Widerständler sind dafür, diese Überlegungen völlig zu streichen oder aber mit großzügigen Übergangsfristen zu arbeiten. Denkbar wäre auch ein Konzept der Freiwilligkeit. Ob eine solches Unterfangen funktionieren würde, ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit äußerst fraglich.

Flexirente rollt auf uns zu!

Der Bundestag entscheidet heute über die Flexirente.  Teile der Flexi-Rente werden zum 01.01.2017 wirksam und müssen daher bis zum Jahresende entschieden werden. Die neuen Regelungen für die Teilrente kommen dann zum 01.07.2017.

Warnung vor dem Bürokratiemonster!

Es wird heute schon vor den Folgen des neuen Flexirentengesetzes gewarnt. Allein die neue Einkommensprognosemitteilung zum jeweils 01.7. eines jeden Jahres führt dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr immer wieder neue Rentenbescheide bei den Rentnern erlassen muss, die die neue Flexi-Rente in Anspruch nehmen wollen.

Der neue Teilrentner muss der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr zum 01.07. seine Einkünfte für die Zukunft melden. Damit wird der Abzug bei der Teilrente bestimmt. Wenn dann im nächsten Jahr die tatsächlichen Verdienste gemeldet wurden, vergleicht die Deutsche Rentenversicherung die gemeldeten Verdienste mit den prognostizierten Verdiensten.

Folge: Wenn die gemeldeten Verdienste höher waren, wird die Altersrente nachträglich gekürzt und der Rentner muss zuviel erhaltene Rente zurückzahlen, oder die Überzahlung wird auf die neue Rente ratenweise angerechnet. Dabei werden auch bestimmte Verfahrensregelungen des Sozialgesetzbuches Nr. 10 nicht angewandt.

Man kann nur hoffen, dass hier andere Lösungen getroffen werden, damit die neue Flexi-Rente, die in der Idee und in Fragen der Gerechtigkeit wirklich gut ist, nicht durch unnötige bürokratische Hindernisse kaputt gemacht wird.

Arbeitgeber aufgepasst !

Die neue Flexi-Rente lohnt sich auch für die Arbeitgeber. Jetzt können neue Ideen der Personalsicherung und Personalplanung eingebracht werden und Mitarbeiter zum Weiterarbeiten motiviert werden. Das gesamte Paket der Flexi-Rente ist fortschrittlich, dass hier viel gemacht werden kann. Bitte nicht vergessen: Sie können demnächst Arbeitslosenbeiträge sparen, wenn Ihre Mitarbeiter länger arbeiten.

Unser Fazit:

Die Idee der neuen Pflichtversicherung für Selbstständige ist nicht wirklich neu. Frau von der Leyen wollte sie schon viel eher einführen. Mal sehen, ob sich Frau Nahles gegen die vielen Interessengruppen durchsetzen kann.

Wenn man schon in der Richtung arbeitet, dann sollte man sich wirklich mit der Pflichtversicherung für alle in Deutschland beschäftigen.

Die Flexi-Rente kommt. Wir freuen uns darauf, aber die praktische Umsetzung bereitet uns Kopfschmerzen.

Haben Sie Fragen zur Pflichtversicherung für Selbstständige und der Flexi-Rente, einfach anrufen oder uns Mailen.

Ihr Team der Rentenberatung und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Ja, ich möchte eine Beratung zur Flexi-Rente

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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