Volle Erwerbsminderungsrente bei fehlender Wegefähigkeit !

Erwerbsminderungsrente bei fehlender Wegefähigkeit:Ein Arbeitnehmer muss gefahrlos zur Arbeit kommen.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 22.03.2016 erklärt (Aktenzeichen: L 13 R 2903/14), dass ein Arbeitnehmer gefahrlos auf Arbeit kommen muss.

Der betroffene Erzieher erhielt eine volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.

Können Arbeitnehmer wegen eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wege zur Arbeit nur noch unter Gefahr zurücklegen, sind sie erwerbsgemindert.

Sachverhalt ( stark gekürzt):

Der Mann war seit dem Mai 2010 wegen seelischer Leiden dauerhaft krankgeschrieben. Ab Oktober 2011 bezog er ALG-1. Im November 2011 entzündete sich an beiden Augen der Sehnervenkopf . Er erlitt dauerhafte massive Sehstörungen verbunden mit einem Gesichtsfeldausfall.

Der Kläger beantragte bei der Beklagten mit Beginn 12-2011 eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wurde durch die Rentenversicherung mit der Begründung abgelehnt, dass er noch als Poststellenmitarbeiter arbeiten könne. Der Kläger konnte seinen eigenen Haushalt allein bewältigen und spielte an seinem PC- Computerspiele.

Ab dem 1. Januar 2013 wurde dem Erzieher die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.

Er klagte mit der Auffassung, dass ihm die Rente ab 1. Dezember 2011 zustehen müsste.

Das Landessozialgericht folgte in seinem Urteil vom 22. März 2016 den Argumenten des Klägers. Laut eingeholtem Sachverständigengutachten kann der Kläger seit seinem eingeschränkten Sehvermögen die üblichen alltäglichen Wegstrecken nur noch unter besonderen Gefahren zurücklegen. Daher stehe ihm auch ab Dezember 2011 die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Auch wenn der Sehbehinderte seinen Haushalt noch schaffe oder am PC spiele, folge daraus nicht, dass er ohne Gefahr die Wegstrecken zur Arbeit bewältigen könne.

Laut Gutachten kann der Kläger bestehende Gefahren und Hindernisse im öffentlichen Raum nicht bemerken. Es ist eine Begleitperson zur sicheren Bewegung im öffentlichen Verkehr notwendig.

Im Rahmen der Verweisung auf die Poststellentätigkeit sei dies vor dem Augenerkrankung noch möglich gewesen, danach aber wegen Unzumutbarkeit aber nicht. Eine Besserung der Augenkrankheit sei nicht zu erwarten.

Unser Rat

Ob es für den Kläger finanziell tatsächlich gut war, die EM-Rente ab dem 01.12.2011 zu erhalten, können wir wegen der Frage der Höhe des bis dahin bezogenen Arbeitslosengeldes nicht einschätzen. Wichtig war aber, dass das Gericht die Wegeunfähigkeit auch für den Fall annahm, dass der Betroffene trotz Augenleiden zu Hause seine Verrichtungen alleine durchführen konnte.

Eine Erwerbsminderung kann vorliegen, wenn man nicht mehr wegefähig ist.

Eine bestehende Einschränkung der Wegefähigkeit liegt immer dann vor, wenn Versicherte nicht mehr in der Lage sind, täglich viermal Wegstrecken von knapp mehr als 500 Meter innerhalb von 20 Minuten zu gehen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.

Deshalb muss bei medizinischen Begutachtungen die Wegefähigkeit immer geprüft werden. Sollte in einem Gutachten stehen, dass die Wegefähigkeit nach den vorgenannten Voraussetzungen geprüft wurde, so muss der Gutachter erklären, wie er dies gemacht hat. Einfach zu behaupten, er habe auf Grund der Bewegung in der Begutachtung auf die Wegefähigkeit schließen können, ist falsch, das Gutachten ist wertlos.

Sie sind krank und können dauerhaft nicht mehr arbeiten. Sie überlegen, wie geht es weiter.

Wir können Ihnen auf Grund unserer jahrelangen Erfahrungen und vielen Erwerbsminderungsfällen mit helfen. Wir können Ihnen auch im Fall aller Fälle ein unabhängiges Gutachterinstitut empfehlen, welches mit mehreren spezialisierten Fachärzten auf verschiedenen Gebieten Gutachten zur Abklärung von Erwerbsminderung, Unfallschäden usw. erstellt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir auch die Übernahme der Kosten des Gutachters vorher ab!

Ihre Rechtsanwalt-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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