Das Landesarbeitsgericht München hat zur Anpassung von Betriebsrenten entschieden!
Wer Betriebsrenten auszahlt, ist verpflichtet diese nach dem jeweiligen Verbraucherpreisindex anzupassen. Diese Rechtslage ist durch das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 10.Mai 2011 Az. 6 Sa 107/11 bestätigt worden.
Es klagte ein Betriebsrentner gegen seinen früheren Arbeitgeber, der ihm eine Betriebsrente auszahlt. Diese Betriebsrente musste angepasst werden. Die Frage war zu entscheiden, in welcher Höhe die Anpassung zu erfolgen hatte. Zum 1. Juli 2009 wurde diese Betriebsrente um 2,91 Prozent angepasst.
Der Kläger ist der Auffassung, dass die Anpassung der Betriebsrente nach dem Verbraucherpreisindex hätte erfolgen müssen. Dieser war um 6,04 Prozent gestiegen.
Das Arbeitsgericht München gibt dem Kläger Recht. Das Berufungsgericht, das Landesarbeitsgericht München gab dem Rentner auch Recht. Die Richter bestätigten, dass der Kaufkraftverlust des Versorgungsempfängers auszugleichen sei. Damit ist gemeint, dass das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, wie es bei Beginn des Rentenbezugs bestanden habe, wieder herzustellen sei.
Das Landesarbeitsgericht lässt die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Wie das Bundesarbeitsgericht entscheidet, bleibt offen.
Dennoch sollten Betriebsrentner die Erhöhungen der Renten durch Neuberechnung mit dem jeweiligen Preisindex von ihren ehemaligen Arbeitgebern einfordern.
Peter Knöppel, Rechtsanwalt
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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