Rente im Ausland, mit Folgen!

Auf Wiedersehen Deutschland, jetzt Rente im Ausland !

Was wird mit ihrer Rente im Ausland, wenn Sie Deutschland für immer den Rück kehren? Für Ihre Fragen haben wir in einem kurzen Überblick einige Antworten bereitgestellt.

Eine Einschränkung Ihres Wohnsitzes im Ausland gibt es nicht !

Rente im Ausland, es muss gut überlegt sein!

Als Rentenexperten raten wir allen Interessierten dringend, sich rechtzeitig über Ihre Rente im Ausland zu informieren. Grundsätzlich sollten Sie alle Überlegungen zur Rentenzahlung und Krankenversicherungsschutz schon mindestens ein Jahr vor Ausreisetermin anstellen und sich versierten Rat von Fachleuten holen.

Vorübergehend im Ausland und Rente

Sie bekommen Ihre Rente in voller Höhe ausgezahlt, wenn Sie insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland und die restliche Zeit in Deutschland verbringen.

Länger als 6 Monate im Ausland

Leben Sie mehr als sechs Monate im Ausland begründen Sie damit Ihren dauernden und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. In diesem Fall kann es Probleme mit der Rentenzahlung geben.

Allgemein gilt: Eine ungekürzte Zahlung der Rente in das Ausland ist nur möglich, wenn ausschließlich bundesdeutsche Beitragszeiten zurückgelegt wurden. Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb Deutschlands und für Beschäftigungszeiten im Ausland wird keine Auslandsrente gezahlt. Sonderregelungen gelten im Fremdrentenrecht.

Wenn Sie bis zur Rente in Deutschland gearbeitet haben und diese mit Entgeltpunkten gefüllt haben, bekommen Sie im Ausland Ihre normale „ Deutsche Rente“ gezahlt. Sie müssen 3 Monate vor Ausreisetermin der Deutschen Rentenversicherung Ihre internationale Bankverbindungsnummer ( IBAN und BIC) mitteilen, dann wird die Rentenzahlung ohne Probleme durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Sie müssen der Deutschen Rentenversicherung Ihre neue Adresse mitteilen.

EM-Rente und Ausland

Beziehen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung und verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland, kann die Rentenzahlung eingestellt werden. Grund dafür ist, dass der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des deutschen Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird.

Derjenige der im Ausland lebt und bei denen allein der Gesundheitszustand Grund für die EM-Rente ist, bekommt diese gezahlt, weil hier nicht der Arbeitsmarkt Berücksichtigung findet. Oder Sie leben in einem Land, bei dem es mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen gibt, welches eine Gleichstellung regelt.

Die Rentenhöhe bei Wohnsitz im Ausland

Mit der Gesetzesänderung zum 01.10.2013 hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Die neue Regelung wirkt sich auf die Rente der Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Wollte ein Rentner seinen Ruhestand dauerhaft außerhalb Deutschlands verbringen, stand er vor großen Problemen. Sein Bestimmungsland und seine Staatsangehörigkeit spielten eine Rolle für die Höhe der Rente im Ausland. Für viele Auslandsrentner verkürzte sich die Rente bis auf 70 %. Dies ist aber seit dem 01.10.2013 Vergangenheit. Rentner, die in Deutschland Rentenansprüche haben, erhalten ihre Rente im Ausland in voller Höhe.

Krankenversicherungsschutz abklären

Fließen die Altersbezüge allein aus Deutschland, ist eine neue Krankenversicherung in vielen Ländern nicht notwendig. Dazu zählen die Staaten der EU, des EWR, die Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien. Hier benötigen Sie die Auslandskrankenbescheinigung E 121. Sie erhalten diese Anspruchsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse und beantragen diese dort persönlich oder im Internet.

Auch für den Aufenthalt im EU-Ausland wird geraten, sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung anzuschaffen, weil um Beispiel bestimmte Krankentransportkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil übernommen werden, was erheblich teuer werden kann. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung auch.

Im Nicht EU-Ausland nicht in der KVdR versichert !

Generell ist es so, dass Sie als Rentner mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland ohne EU-Bezug und ohne entsprechendes Sozialversicherungsabkommen nicht in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Sie müssen sich dann um eine private Krankenversicherung kümmern. Eine private Krankenversicherung im Alter kann sehr teuer werden, da die Altersrisiken entsprechend hoch sind. Es ist bekannt, dass in der USA oder Kanada eine Krankenbehandlung mit immensen Kosten verbunden ist. Es stellt sich dann auch noch die Frage, ob Sie nach einer Rückkehr nach Deutschland wieder den Krankenversicherungsschutz der Krankenversicherung der Rentner ( KVdR) genießen?

Schließen Sie eine private Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt ab, haben Sie keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, so ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 27.08.2010, L 17 R 265/10.

In einem weiteren Verfahren wegen dem Beitragszuschuss wurde im Jahr 2016 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Hier geht es auch um die generelle Frage des Versicherungsschutzes bei Auslandsaufenthalt, welches kein EU-Land oder Vertragsland ist.

 

Unser Tipp für eine Ausreise ins Ausland und den Rentenbezug

Bevor Sie sich zu einem Aufenthalt im Ausland nach Ihrer Verrentung entscheiden, müssen zwingend die Fragen des Krankenversicherungsschutzes und der Pflegeversicherung geklärt werden. Im Ausland ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist  ein absolutes „no go“. Eine private Krankenversicherung ist oft sehr teuer und kann Ihre Rentenleistungen aufzehren. Deshalb ist hier genau abzuwägen, ob Sie einen Auslandsaufenthalt nicht besser jährlich begrenzen oder Ihre Kranken-und Pflegeversicherung mit einbeziehen. Daneben spielen auch aufenthaltsbestimmungsrechtliche Fragen des Landes, in dem Sie leben möchten, eine große Rolle. Brauchen Sie zum Beispiel nur ein Besuchs-Visum, wie lange gilt dies oder müssen Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben.

Gerne übernehmen wir den Service für Sie und klären alle anstehenden Fragen für Ihren beabsichtigten Auslandsaufenthalt im Ruhestand ab.

Ihre Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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