Mit der Altersrente für Frauen ohne Abschläge in Rente gehen. Wir klären auf, wie es geht.
Es meldete sich in unserer Kanzlei eine Kundin, welche gerne ab dem 01.05.2016 in die Regelaltersrente gehen wollte. Sie ist im Dezember 1950 geboren.
Unsere Mandantin wollte wissen, ob mit ihrer Rentenauskunft alles in Ordnung sei und wann sie einen Rentenantrag stellen sollte.
Nach Prüfung der Unterlagen stellten wir fest, dass unsere Mandantin eigentlich schon abschlagsfrei ab dem 01.01.2016 in Rente gehen kann und zwar 5 Monate eher als geplant.
Sie erfüllt nämlich auch die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen. Diese Altersrente gibt es nur noch für Geburtsjahrgänge bis zum Geburtsjahr 1952, die also bis zum 31.12.1951 geboren wurden.
Weitere Voraussetzung für diese Rentenart ist, dass die Anspruchstellerin das 60. Lebensjahr vollendet und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat, § 237a SGB VI.
Da unsere Mandantin diese Voraussetzungen erfüllte, kann sie schon 5 Monate eher ohne Abschläge in Rente gehen.
Sie hat diese Auskunft sehr gefreut.
Unser Tipp
Gerne prüfen wir Ihre Anspruchsvoraussetzungen für Ihre Rente. Wir sind versierte Fachanwälte für Sozialrecht und gerichtlich zugelassene Rentenberater.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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