Ab dem 01.08.2016 gibt es verschiedene Änderungen beim Hartz IV und Sozialhilfe. Daneben wird ein Anreizprogramm für die Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt geben.
Hartz IV und Sozialhilfe
und Sozialhilfe werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Bewilligungen bis zum 31.07.2016 waren auf 6 Monate begrenzt. Anspruchsberechtigte sollen ihre Leistungsansprüche einfacher und schneller bekommen.
Für Langzeitarbeitslose soll es eine bis zu 3 Jahre öffentlich geförderte Beschäftigung geben.
Die Angemessenheitsprüfung beim Wohnraum ändert sich. Es sollen mehr Wohnungen als angemessen bewertet werden können.
Auch Azubis können jetzt aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Davor war das nicht möglich.
Wer eine Arbeit gefunden hat, kann für weitere 6 Monate Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligt bekommen.
Prämienanreiz für gering qualifizierte Beschäftigte
Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben.
Ab 1. August können die betroffenen Personen eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen kassieren, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen.
Das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz wurde entsprechend angepasst. Hintergrund der neuen Regelungen war, dass es in den letzten Jahren von den Jobcentern und Arbeitsagenturen immer weniger Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen gab. Mit dem neuen Gesetzes soll den betroffenen Personen, also speziell den Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, der Zugang zu einer besseren Bildung erleichtert werden und damit die Chance auf höhere Löhne besteht.
Die Zielprämien liegen bei 1000 € für bestandene Zwischen- und 1500 € bei Abschlussprüfungen.
Daneben gibt es für kleine und mittleren Betrieben Zuschüsse bei Weiterbildungen für Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Änderungen in der Arbeitslosenversicherung SGB III
Nachdem mit dem Pflegestärkungsgesetz II der Arbeitslosenversicherungsschutz für Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2017 erheblich verbessert worden ist, wir haben hiervon in unserem Beitrag vom 20.03.2016 berichtet, soll der Versicherungsschutz auch für andere Versicherungsfälle verbessert werden.
Menschen die ihre Arbeit wegen einer länger anhaltenden beruflichen Weiterbildung unterbrechen, können zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz durch freiwillige Beiträge verlängern.
Gleiches gilt bei einer Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes Hier kann der Versicherungsschutz im System des SGB III durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung aufrechterhalten werden.
Hinweis
Die neuen Änderungen bringen ab dem 01.08.2016 viele Neuerungen für die von Hartz IV und Sozialhilfe betroffenen Menschen. Daher müssen Neubewilligungen auf Sozialhilfe und Hartz IV ab dem 01.08.2016 immer auf 1 Jahr gelten. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung sind die Zielprämien für die Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter. Damit wird diesen Menschen die Chance eröffnet, über einen besseren Berufsabschluss auch an höhere Löhne zu kommen und dann auch eine bessere Versorgung im Alter zu haben.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen anstehenden Fragen im Hartz IV- Bereich und auch Sozialhilfe und Möglichkeiten der Förderung beruflicher Qualifikationen.
Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Letzte Artikel von Peter Knöppel (Alle anzeigen)
- Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit - 26. Dezember 2016
- Massenhafte Frühverrentungswelle erwartet: Deutsche Rentenversicherung warnt! - 23. Dezember 2016
- Abschlagsfreie Altersrente mit 63: Nach Altersteilzeit keine Sperrfrist - 24. November 2016