Kostenfallen ein Dauerbrenner

Viele Menschen fallen auf Kostenfallen im Internet herein.

Unsere Kanzlei vertritt Kostenfallenopfer und hat Erfahrungen mit Kostenfallenanbietern.

Die meisten schrecken immer dann auf, wenn die ersten Zahlungsaufforderungen eingehen oder spätestens bei der ersten Mahnung eines Inkassounternehmens  oder eines Anwaltes.

Was sollten Sie tun!

Nicht sofort beim Anbieter anrufen.  Ruhe und kühlen Kopf bewahren!

Erst einmal über den jeweiligen Anbieter Informationen einsammeln.  Die Webseite und dessen Angebot als Beweismittel  sichern. Urteile und Eintragungen zum Anbieter suchen. Mit der Familie oder Bekannten reden.  Ältere oder minderjährige Kinder schämen sich oft und verstecken solche Post, daher bitte zuhören und Hilfe anbieten.

Dann sollten Sie auf jeden Fall den vermeintlich geschlossenen Vertrag wegen Irrtums anfechten und den Vertrag widerrufen. Hierzu können Sie Vorlagen der Verbraucherzentralen verwenden oder wenn Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dort anrufen und um Kostendeckung bitten.   Haben Sie kein Geld für eine anwaltliche Beratung, können Sie auch einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem zum Anwalt gehen. Von einer sogenannten negativen Feststellungsklage raten wir ohne Hilfe eines Anwaltes ab, auch hier gilt es sich sorgfältig vorbereiten.

Wichtig ist auch:

Solange kein gelber Brief vom Gericht kommt, besteht kein Handlungsdruck. Sie sollten aber zu mindestens einmal per Post mit dem Kostenfallenanbieter in Kontakt treten und dessen Ansprüche abweisen. Sollten Sie Gerichtspost bekommen, dann sollten Sie sich anwaltlichen Rat und Vertretung suchen.

Hauptargumente gegen die Rechtswirksamkeit von Kostenfallen-Forderungen sind:

–         Kein Vertragsschluss ( kostenpflichtiger Hinweis nicht gesehen oder erkannt )

–         Minderjährigkeitsschutz

–         Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

–         Kostenhinweise sind AGB und müssen vereinbart sein und zwar von beiden Parteien

–         Nutzlosigkeit des Leistungsangebotes

–         Klausel zur Vorleistungspflicht ist unwirksam ( Zahlung Jahresbeitrag ).

Peter Knöppel,  Rechtsanwalt

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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