Kosten der Rentenberatung sind steuerlich absetzbar.
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid bei einem unabhängigen Rentenberater prüfen oder sich von diesem bei der sozialgerichtlichen Durchsetzung von Rentenansprüchen vertreten lassen, kann sich dies auf Ihre Einkommenssteuerveranlagung positiv auswirken.
Eines ist klargestellt, viele Rentnerinnen und Rentner unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Zum einen steigen die Renten und zum anderen kommt es immer auf den Zeitpunkt des Renteneintritts an.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren der Rentenberater geht aus dem Rundschreiben des Bundesfinanzministerium-Schreiben vom 20.11.1997, abgedruckt im Bundessteuerblatt 1998 Band I Seite 126, hervor. Diese Verwaltungsanweisungen wurden zuletzt mit Rundschreiben vom 9. April 2013 des Bundesfinanzministerium bestätigt.
Es geht um vor allem die Bereiche:
- gesetzliche Rentenversicherung
- Rürup-Rente, Basisrente
- berufsständisches Versorgungswerk
- Beamtenversorgung
Sind die Honorare niedriger als 102 €, verbleibt es bei diesem pauschalen Anrechnungsbetrag.
Über den Pauschbetrag kommen Sie vor allem dann, wenn Ihnen Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder Sozialgerichtskosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Rentenanspruchs entstanden sind.
Steht den Kosten noch keine Rentenzahlung gegenüber, dann setzen Sie die Kosten bereits in dem Jahr der Verausgabung als vorweggenommene Werbungskosten bei den »Sonstigen Einkünften« an.
Tipp !
Die Prüfung Ihres Rentenbescheides oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche oder eine Honorarberatung durch uns, kann Ihre Einkommenssteuerzahllast mindern. Daher lohnt es sich auf jeden Fall darüber nachzudenken, ob Sie Ihr Geld dem Staat „schenken“, oder Ihre Rentenunterlagen, Rentenbescheide usw. von uns prüfen zu lassen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Rentenbescheidsprüfung oder anderweitigen Vertretung in rentenrechtlichen Angelegenheiten behilflich. In Ihren steuerlichen Angelegenheiten empfehlen wir Ihnen gerne unsere Kooperationspartner.
Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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