Flexi-Rente : Auf der Überholspur für Ihre bessere Rente!

So lohnt sich für Sie die Flexi-Rente für Ihren Eintritt in den Ruhestand.

Sie haben sicher schon von der neuen Flexi-Rente gehört ?! Sie suchen eine gute Geldanlage? Die Flexi-Rente macht es möglich und kann Ihre Rente deutlich aufwerten. Nicht für jeden wird sich die Flexirente lohnen.

Wir erklären Ihnen kurz, worauf es bei der neuen Flexi-Rente ankommt.

Die Flexi-Rente kommt 2017!

Das aktuelle Rentenniveau beträgt laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Es soll bis 2030 auf ca. 43 % absinken. Es ist zu Lesen, dass Frau Nahles will eine sogenannte Haltelinie für das Absinken des Rentenniveaus einführen will. In einem ARD-Interview vom 04.10.2016 spricht sie ab 2020 vor Beitragssteigerungen in der Rente auf 22 Prozent. Aktuell liegen wir bei 18,7 % Rentenbeitrag.

Nach den aktuellen Vorgaben und der ersten Lesung im Bundestag wird die Flexirente 2017 kommen. Offen ist nur noch, welche Regelungen genau kommen.

Generell können wir Ihnen sagen, dass sich das Hinzuverdienen zur Rente oder das Weiterarbeiten auch über den Regelaltersrenteneintritt ändern wird.

Rente: Was soll bei der Flexi-Rente anders werden?

  • Ihre Rente soll höher steigen, wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten,
  • Sie haben einen Job und beziehen eine Altersrente vor der Regelaltersrente, Sie sollen mehr von Ihrer Frührente behalten dürfen, in jetzt ein stufenloses System des Hinzuverdienstes die Berechnungen einfacher machen sollen,
  • Sie können mit mehrfachen Teilbeträgen ab dem 50. Lebensjahr den Rentenabschlag zurückkaufen, wenn Sie eher in Rente gehen wollen, als mit der Regelaltersrente

Dies ist zusammengefasst der grobe Inhalt der neuen Flexirente. Genauer wissen wir es wirklich erst, wenn die Gesetze kommen.

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 07.07.2016 ( Entwurf Flexirentengesetz) wurde vor kurzem in des Bundesregierung besprochen und „abgesegnet“. Jetzt sind die Ausschüsse und Anhörungen im Bundestag dran.

3 Punkte und bei der Rente kräftig kassieren!

Der Turbo wird eingeschaltet. Die neuen Regelungen sollen es möglich machen, dass Sie erheblich höhere Renten beziehen, wenn Sie über die Regelaltersgrenze weiterarbeiten und erst später in Rente gehen. Wenn Sie heute schon länger arbeiten, bekommen Sie pro Monat den Sie später als in die Regelaltersrente gehen einen Zuschlag auf die Rente von 0,5 %. Arbeiten Sie also ein Jahr länger bekommen Sie 6 % mehr Rente. Wenn Sie über die Regelaltersgrenze weiterarbeiten, sind Sie generell versicherungsfrei. Sie können und dürfen zurzeit keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil weiterzahlen, hat aber nichts davon.

Flexi-Rente: Das Opting-in Modell lässt die Rente steigen

Mit der neuen Flexirente sollen die Rentenbezüge sehr stark ansteigen. Sie können sich entscheiden, ob Sie nach Erreichen Ihrer individuellen Regelaltersgrenze weiter in die Rentenversicherung einzahlen wollen. Ihre Rentenpunkte steigen durch Ihre Arbeit weiter an. Den Steigerungszuschlag von 0,5 % pro Monat gibt es weiterhin.

Für den Arbeitgeber soll sich die Sache auch lohnen. Er kann sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sparen und somit seinem Arbeitnehmer auch noch ein höheres Netto bescheren.

Beispiel für Ihre Flexi-Rente

Sie arbeiten nach Ihrem Regelaltersrenteneintritt mit einem Jahreseinkommen von 40.000 € weiter.

Für die 40.000 € können Sie mit der neuen Regelung weiter Beiträge in die Rente einzahlen, was mit der bestehenden Regelung nicht möglich ist. Sie sammeln sozusagen wie bei der Kartoffelernte fleißig Ihre Rentenpunkte weiter. Daneben erhalten Sie noch den 0,5 % Zuschlag und sollten nicht vergessen, dass es fast jedes Jahr Rentenanpassungen gibt, die Ihre Rente ebenfalls steigen lassen.

Wir finden, kein schlechtes Geschäft. Eine Sache sollten Sie nicht vergessen, Sie tun auch was für Ihre Ehepartner. Wenn Sie plötzlich versterben sollten, steigen auch die Hinterbliebenenrentenansprüche an.

Frührente und Hinzuverdienst, aber erst zum 01.07.2017

Der vorgezogene Renteneintritt ist heute generell mit dem 63. Lebensjahr möglich. Dann können Sie jetzt anrechnungsfrei 450 € monatlich und dies 14 x mal im Jahr dazuverdienen. Ihre Rente wird dann nicht gekürzt. Soweit so gut. Dies gilt auch für die abschlagsfreien Frührenten.

Verdienen Sie aber neben der Altersrente mehr als die 450 € monatlich, wird es richtig kompliziert. Ihre Rente wird je nach dem wie hoch der tatsächliche Jahresverdienst ist, als Teilrente gezahlt und bissogar auf Null gekürzt.

Nach der neuen Flexirente wird der Hinzuverdienst, wie bei der Hinterbliebenenversorgung, auf die Rente angerechnet. Dies ist relativ einfach zu berechnen.

Die abschlagsfreie Obergrenze ist der Jahreshinzuverdienst von 6300 €. Verdienen Sie darüber, wird von jedem weiteren Euro Hinzuverdienst 40 Cent von der Rente abgezogen. Die alten starren Teilrentensysteme fallen dann weg.

Die Einkommensprognose macht es wieder kompliziert!

Neu ist auch, dass der Rentner der hinzuverdient, jedes Jahr der Deutschen Rentenversicherung seine Hinzuverdienste mitteilen muss, obwohl er noch gar nicht weiß, wieviel er tatsächlich in dem betreffenden Jahr tatsächlich verdient. Im Folgejahr zum 01.07. gleicht die Deutsche Rentenversicherung Ihre Prognose mit dem tatsächlich gemeldeten Verdienst ab. Und da kann das böse Erwachen kommen. Haben Sie mehr verdient als Ihre Prognose, wird die Rente nachträglich gekürzt und Sie müssen die zuviel erhaltene Rente zurückzahlen. Anders herum kann es aber auch zu Nachzahlungen kommen.

Wir finden, dies ist wirklich nicht gut, weil einfach zu kompliziert und mit viel unnötigen Aufwand verbunden. Besser wäre es doch, wenn man die generellen Freibeträge, wie bei der Hinterbliebenenrente einfach nach oben anpasst und das Verfahren von dort wählt. Es hat sich in der Praxis bewährt.

 

Früher in Rente gehen ohne Abschläge mit dem Rückkauf

Der Rückkauf der Abschläge ist unbestritten teuer. Er kann sich aber wirklich rechnen und lohnen.

Wer nicht weiterarbeiten will und mit 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen möchte, der kann dies entweder mit oder ohne Abschläge in die Rente tun. Dies wäre auch heute kein Problem.

Wer als Arbeitnehmer 55 Jahre alt geworden ist, kann mit einem Einmalbetrag den Rentenabschlag vermeiden, wenn er dies will.

Mit der neuen Regelung wird die Möglichkeit der Einmalzahlung auf den 50.Lebensjahr vorgezogen mit mehrfachen Teilbeträgen soll es dann bezahlt werden.

Die Frage ist, lohnt sich das für Sie! Generelle Antworten kann es nicht geben. Wir können immer nur sagen, dass es eine individuelle Betrachtung ist, was man mit seinem Geld macht und viele Rendite wirklich dabei rumkommt. Es ist die blanke Mathematik. Richtig ist, dass zurzeit eine gute „Rentenverzinsung“ da ist. Mit den zu erwartenden Rentenerhöhungen der nächsten Jahre, kann sich aus Ihrer Einmalzahlung ein Erfolgsmodell ergeben. Wichtig ist, dass aber wissen, dass es auch darauf ankommt, wie lange Sie nach Bezug Ihrer Altersrente leben. Ein Blick auf die Sterbetafeln wäre sich angebracht.

Haben Sie eine hohe Rente und einen gleichzeitig hohen Abschlag, kann man sich schnell ausrechnen, wie lange Sie leben müssen, damit sich die Sache für Sie lohnt.

Eines dürfen Sie aber nicht vergessen, die Renditeerwartung bestimmt sich nicht nur auf den Blick in die Zukunft, sondern auch auf heute. Denn Sie zahlen die Ausgleichszahlung nach den heutigen Bedingungen des Rentenverlustes. Wenn man den Ausgleichsbetrag jährlich nach den Rentensteigerungen prognostizieren würde, wäre der Zahlbetrag wesentlich höher. Im Umkehrschluss ist es auch so, dass Sie mit dem Einmalzahlbetrag bis zum Renteneintritt schon jetzt von den zu erwartenden Rentensteigerungen profitieren.

Noch interessanter wird die Frage, wenn Sie den Rückkauf eingezahlt haben und dann doch nicht in die Frührente gehen wollen, weil sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben.

Die WirtschaftsWoche empfiehlt: Den Rat vom Rentenberater einholen!

Für Ihre Rente die richtige Entscheidung zu treffen, ist nicht einfach. Die Gesetzlage ist kompliziert und unüberschaubar. Mit der neuen Flexi-Rente wird es sicher nicht einfacher. Aber sie ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie können jetzt Entscheidungen treffen, die Ihre gesamte Zukunft betreffen. Diese Entscheidungen sollten sorgsam durchdacht und getroffen werden.

Die WirtschaftsWoche-Online hat am 04.10.2016 gesagt, dass der Rat bei einem Rentenberater durchaus empfehlenswert ist.

Sie haben Fragen zu Ihrer Flexi-Rente oder zu Ihrem zukünftigen Renteneintritt. Schreiben Sie uns.

Gerne auch schon heute einen Termin vereinbaren.

Ihr Team der Rentenberatung und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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