Der Schmerz, der nicht geht-Fibromyalgie

Die Fibromyalgie ist eine chronische und zurzeit unheilbare Erkrankung. Sie ist durch weit verbreitete Schmerzen mit wechselnder Lokalisation in der Muskulatur, um die Gelenke und Rückenschmerzen und auch Druckschmerzempfindlichkeit gekennzeichnet.

Alles tut weh. Der Betroffene weiß aber nicht, warum? Hilfe ist nur schwer möglich.

Der Schmerz sitzt dauerhaft im Körper. Ob Rücken, Arme oder Beine, vor allem im muskulären Bereich und der Sehnenansätze ist der Schmerz zu finden. Er geht nicht weg. Schmerzmittel bringen meist nur kurzzeitige Linderung und können den Körper bei dauerhaften Einsatz ernsthaft schaden.

Folgen dieses Schmerzes sind, Übermüdung durch Schlafstörung, Wetterfühligkeit, Ängstlichkeit, depressive Stimmungen, Müdigkeit am ganzen Tag, Konzentrationsstörungen. Die Betroffenen sind Lichtempfindlich gegenüber grellem Licht, Lärm und Kälteempfindlichkeit sind deutlich höher.

Es gibt ein unangenehmes Schwellungsgefühl an Händen, Füßen und im Gesicht. Ungewöhnlich oft plagen Kopfschmerzen, Reizdarm und Reizmagen sowie Trockenheit und Empfindlichkeit der Schleimhäute.

Letztendlich kann die Fibromyalgie auch zu einer dauerhaften Berufs-oder Erwerbunfähigkeit führen, die eine Verrentung auch in jungen Jahren zur Folge haben kann.

Leider finden sich für die Fibromyalgie keine organischen Ursachen. Diese Erkrankung darf nicht mit einer Rheuma-Erkrankung verwechselt werden. Dies führt zu oft schwerwiegenden therapeutischen Fehlansätzen.

Die Ursachenforschung läuft auf Hochtouren. So hat die Universität Würzburg in einer Studie aus dem Jahr 2013  möglicherweise eine physiologische Ursache gefunden. Man hat herausgefunden, dass in kleinen, in der Haut befindlichen Nervenfasern bei Fibromyalgie-Patienten Schäden gefunden worden. Sogenannte Small-Fibers der Nervenenden waren bei einigen der untersuchenden Probanden deutlich verändert. Bei anderen Patienten ohne Fibromyalgie- Diagnose waren diese Nervenzellen nicht verändert.Die Studie konnte aber nicht aufzeigen, warum es zu einer Änderung der Nervenzellen gekommen ist.

Zurzeit sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen noch ohne direkte Auswirkung für die Diagnose und Therapie der Krankheit. Sie machen aber Hoffnung auf einen ersten Diagnoseansatz. Dazu müssen aber noch mehr Untersuchungen an mehr Patienten durchgeführt werden, damit die ersten Ergebnisse gesichert werden.

 

Fachübergreifendes Gutachten ist zwingend erforderlich!

Für Juristen und Rentenberater besteht der Wert der Erkenntnis darin, in einem Verfahren durch Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente sicher zu wissen, was die Fibromyalgie bedeutet und welche Folgen sie für den einzelnen Betroffenen haben kann. Deshalb muss in der Analyse der medizinischen Gutachten sehr viel Augenmerk auf die Diagnosen und die spezifischen Wirkungen auf den Betroffenen gelegt werden. Insbesondere muss eine sorgfältige Beschreibung der Leistungsminderung/ Leistungsfähigkeit des Betroffenen vorliegen. Eine Besonderheit der Erkrankung besteht darin, dass mehrere medizinischen Fachgebiete betroffen sind, wie innere Medizin, Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie. Deshalb ist bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen auf eine sorgfältige und vorallem fachübergreifende Begutachtung zu legen.

Das BSG hat in einem Urteil vom 03.07.2002 (Aktenzeichen: B5 RJ 18/01R) dieses Erfordernis mehrfach konkretisiert. In dem BSG-Verfahren ging es um einen Betroffenen der eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte und mehrere Ärzte und Gutachter im sozialgerichtlichen Verfahren eine Fibromyalgie feststellte. Das Landessozialgericht hatte dann auf die Berufung des Beklagten Rententrägers das Urteil aufgehoben und einen gestellten Beweisantrag abgelehnt. Das Landessozialgericht hätte hier aber die Beweisaufnahme durchführen müssen, so dass BSG. Das LSG hat sich hier auf allein auf ein Zitat in der medizinischen Fachliteratur gestützt und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Der gerichtliche Gutachter in der zweiten Instanz hat eine eigenständige Beurteilung der durch die Fibromyalgie entstandenen Leistungseinschränkungen vermieden. Das LSG hat die Beurteilung der Leistungseinschränkung selbst vorgenommen, zu dem es aber hier erhebliche Zweifel wegen den anderen Gutachten gab.

Das Bundesozialgericht hat ausdrücklich mitgeteilt, dass der Gutachter in einem solchem Verfahren zwingend fachübergreifende Erfahrungen in dem Gebieten der inneren Medizin, Neurologie, Psychatrie usw. haben muss.

Ein Gutachten, was ein die Fibromyalgie ausschließt, darf dann nicht mehr verwertet werden, wenn ein späteres Gutachten die Diagnose der Fibromyalgie stellt und sich der zweite Gutachter ausdrücklich von den Ausführungen des Erstgutachters distanziert, vgl. Urteil des BSG vom 09.04.2003, Aktenzeichen B5 RJ 36/02 R.

Unser Fazit:

Allein wegen der Diagnose Fibromyalgie werden heute Klagen bei Sozialgerichten auf Erwerbsminderungsrenten häufig abgelehnt. Deshalb sollte in Gerichtsverfahren auf die Auswahl der Gutachter durch gezielte Beweisanträge Einfluss genommen werden.

Möchten Sie sich wegen Ihrer Erkrankung im Hinblick auf eine mögliche Rente beraten lassen, können Sie bei uns einen Termin vereinbaren, entweder telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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