Das Sterbevierteljahr-Wer bekommt es ?

 

Das Sterbevierteljahr ist ein wichtiger Teil der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rente. Wenn der Ehepartner oder Partner stirbt, müssen die Hinterbliebenen sehr schnell über finanzielle Angelegenheiten entscheiden. Was muss beantragt werden, was steht mir zu ?

Vor allem geht es immer wieder um die Frage, bekomme ich nach dem Tod des Verstorbenen das sogenannte Sterbevierteljahr, was ist das eigentlich?

Im rentenrechtlichen Sinne ist das Sterbevierteljahr eine sogenannte Sterbeüberbrückungszeit in dem der Hinterbliebene ausschließlich für den Fall, dass der Verstorbene schon Rentner war, 3 Monate volle Rente des Verstorbenen erhält. Dieser Anspruch leitet sich aus den §§ 46, 67 SGB VI ab. Das Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente des Verstorbenen) gibt es ausschließlich nur in den Fällen, in denen der Verstorbene beim Tod schon Rentenbezieher war.

Beispiel:

Ehemann R, 64 Jahre alt, Altersrentner mit einer monatlichen Rente von 1500 € Brutto. Seine Ehefrau E geht arbeiten. R verstirbt am 10.Mai 2016. Sie waren 30 Jahre verheiratet und hatten 2 Kinder.

E erhält für 3 Monate die jeweils 1500 € Altersrente ungekürzt, abzüglich Sozialbeiträge. Der Zahlungsbeginn ist der 01.06.2016 und endet 31.08.2016.Das Sterbevierteljahr ist deshalb ungekürzt, weil § 97 SGB VI eine Einkommensanrechnung für den Zeitraum des Sterbevierteljahres nicht vorsieht.

Witwenrente nur auf Antrag!

Es herrscht Antragszwang! Der Hinterbliebene muss einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen stellen.

Hier greift die Vorschrift des § 99 Abs.2 SGB VI. Eine Hinterbliebenenrente kann noch 12 Monate nach dem Tode des Verstorbenen gestellt werden, so ist der Rentenantrag noch rechtzeitig gestellt. Dann wird die Hinterbliebenenrente für 12 Monate rückwirkend gezahlt. Der Hinterbliebene kann auch innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Antrag auf Vorschuss bei der Deutschen Post (Rentenservice) stellen, in dem er dort seine Identität nachweist und eine Sterbeurkunde vorlegt.

Erbschaft ausgeschlagen ! Was ist mit meiner Hinterbliebenenrente ?

Die Hinterbliebenenrente gehört nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Er ist ein eigener Anspruch des Hinterbliebenen. Insoweit gehört dieser Anspruch auch nicht zu irgendwelchen Schulden oder der Insolvenzmasse des Verstorbenen. Witwenrente nie auf ein Konto des Verstorbenen überweisen lassen, wenn man weiß, dass dieser zu Lebzeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.

Kein Anspruch auf Sterbevierteljahr- Wie geht es weiter ?

Der Hinterbliebenenanspruch besteht in diesem Fall weiter, entweder in Form der kleinen oder großen Witwenrente.

Daneben gibt es oftmals bei bestehenden Arbeitsverhältnissen des Verstorbenen tarifvertragliche Regelungen, die im Falle des Versterbens des Arbeitnehmers einen Anspruch auf ein arbeitsrechtliches Sterbevierteljahr auslösen. Daher sollte in solchen Fällen, Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen werden und Ansprüche der Hinterbliebenen auf Geldleistungen geprüft werden !

Sterbegeldversicherungen

Den Begriff “Sterbegeld” gibt es auch bei sog. Sterbegeldversicherungen. Dabei handelt es sich um spezielle Kapitallebensversicherungen, die dazu dienen sollen, die Beerdigungskosten zu decken und die Hinterbliebenen in der ersten Zeit nach dem Tod zu entlasten. Oftmals sind in den Unterlagen des Verstorbenen entsprechende Policen zu finden, die dann dem Versicherer zur Auszahlung vorzulegen sind.

 

Tipps:

Die Antragstellung eines Witwen/Witwerrentenantrages ist oft mühselig, schwer zu verstehen und mit mehreren Formularen und „Rennereien“ verbunden. Gerne übernehmen wir für Sie diese Anträge und entlasten Sie in Ihrer schweren Zeit der Trauer. Schauen Sie bitte in unsere Formularsammlung und sehen, welche Unterlagen Sie für die Hinterbliebenenrente benötigen.

Ihre Rentenberatung-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Unsere neue Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung  können Sie hier nachlesen!

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel