Auszeit für die Pflege- Zeitwertkonten

Oftmals treten in Familien Situationen auf, in denen ein Arbeitnehmer  einen Familienangehörigen für kürzere oder längere Zeit pflegen muss . Dabei hat der Pflegende  Möglichkeiten, auf verschiedene Situationen zu reagieren.

Die Betriebsgröße eines Unternehmens spielt eine erhebliche Rolle und ob dieses Unternehmen eventuell auch ein Zeitwertkontensystem besitzt, um Pflegeauszeiten zu finanzieren.

 

1. Kurzzeitpflegefall

Bei kurzfristigen akuten Pflegebedarf besteht die Möglichkeit für die maximale Dauer von 10 Tagen von der Pflegekasse das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld für den Lohnausfall zu erhalten. Dies ist eine gesetzliche Lohnersatzleistung. Der Pflegende hat unabhängig von der Betriebsgröße seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Freistellung von seiner Arbeitspflicht. Es muss nur der Arbeitgeber unverzüglich die Situation mitgeteilt werden. Gegebenenfalls kann dieser von seinem Arbeitnehmer ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit anfordern.

2. Pflegezeit für bereits Pflegebedürftigen mit Pflegestufe I.

a) Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern

Bei der einer Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern hat der Pflegende einen Rechtsanspruch auf Teilzeit oder volle Freistellung für eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten. Er erhält hierfür keine Lohnersatzleistung. Es besteht aber die Möglichkeit für den wegfallenden Lohn ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und Zivilaufgaben -kurz BAFZA- zu beantragen. Besteht ein Zeitwertkonto kann man über dieses den Lohnverlust für die Pflegezeit ausgleichen und muss kein Darlehen beantragen.

b) Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern

Bei diesen Betriebsgrößen besteht kein Freistellungsanspruch. Hier muss man mit dem Arbeitgeber reden, und eine Freistellung verhandeln.

3. Familienpflegezeit für bereits Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1.

Der Pflegende hat einen Rechtsanspruch auf Freistellung bei einer Betriebsgröße von mehr als 25 Mitarbeitern. Der Arbeitnehmer muss mindestens 8 Wochen vor Pflegezeiteintritt den Arbeitgeber schriftlich informieren und den Umfang der Pflegebedürftigkeit belegen.

Die Familienpflegzeit kann bis zu 24 Kalendermonate mit einer wöchentlichen Reduzierung der Arbeitszeit von nicht mehr als 15 Stunden genommen werden. Der wegfallende Lohn kann wieder über ein zinsloses Darlehen bei der BAFZA oder besser über ein Zeitwertguthaben finanziert werden.

4. Tariflicher Sonderurlaub für Pflege

Sieht ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einen Sonderurlaub für diesen Fall vor, so kann der Pflegende in diesen Rahmen Urlaub für die Pflege beantragen.

 

Fazit:

Besteht in einem Unternehmen ein Zeitwertkontensystem, so hat der betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit  für die Pflege seines Angehörigen eine bezahlte Auszeit aus dem Guthaben  nehmen. Der Vorteil des Zeitwertkontos ist, dass dieses mit angesparten Überstunden oder Sonderzahlungen als Geldwert befüllt wird und somit flexibel auf verschiedene Lebenslagen reagiert werden kann. Dem Arbeitnehmer sollte daher keine Darlehensaufnahme für seine schon schwierige Lebenslage zugemutet werden. Aus Sicht des Pflegenden macht ein Zeitwertkonto seinen Arbeitgeber attraktiv und sichert auch eine lange Bindung zwischen beiden.

 

Gerne sind wir Ihnen bei Fragen rund um die Pflege behilflich. Wir beraten und betreuen Sie in Fragen der Beantragung einer Pflegestufe, Durchführung von Rechtsmittelverfahren, Begleitung bei Begutachtungen durch den MdK. Ebenso übernehmen wir für Sie die Sichtung und Prüfung von notwendigen Rentenverfahren zur Sicherung der Finanzsituation. In diesem Zusammenhang auftretende Fragen von Schwerbehinderung klären wir ebenfalls ab.

 

 

 

 

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Unsere neue Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung  können Sie hier nachlesen!

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel