Altersteilzeit und Rente: Ein Weg mit Hindernissen

Altersteilzeit und Rente, geht das?

Am 23.11.2016 rief uns ein besorgter Arbeiter von VW aus Wolfsburg wegen Fragen zur Altersteilzeit und Rente an. Er hat uns über unsere Beiträge im Internet gegoogelt. Er sei wahrscheinlich einer von den 30.000 Mitarbeitern deren Arbeitsplätze bei VW abgebaut werden sollen. Gekündigt soll niemand werden, aber die Kollegen sollen in Altersteilzeit oder Vorruhestand gehen.

Er hat Angst, dass er mit der Altersteilzeit wegen der Rente ein Verlustgeschäft macht. Er wollte weiter wissen, welche Auswirkungen die Altersteilzeit auf seine weiteren Rechte im Hinblick auf das Sozialrecht hat. Gibt es noch andere Wege, die Rente sicher zu erreichen.

Viele Fragen in diesem Telefonat

Aber wir konnten vieles beantworten. Da wir die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Betriebsrat VW in dieser Sache nicht kennen, haben wir unseren Kunden geraten, sich diese Unterlagen zu holen. Den dort steht drin, was der Betriebsrat von VW mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat.

 

Altersteilzeit, was passiert da eigentlich?

Der bestehende Arbeitsvertrag wird inhaltlich abgeändert. Aus einem unbefristeten Vertrag, wird jetzt ein befristeter Arbeitsvertrag. Meistens läuft die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Eine staatliche Förderung für den Arbeitgeber gibt es nicht mehr. Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz und bestehende Tarifverträge mit Sonderregelungen.

Es werden Zeiten der aktiven Arbeit und das Ruhen der Arbeit vereinbart. Dies geschieht im Blockmodell. In der Arbeitsphase arbeitet der Arbeitnehmer voll. Er erhält aber nur ein Teil seines Lohnes ausgezahlt. Der andere Teil wird für die sogenannte passive Phase aufgespart.

Beispiel zur Altersteilzeit:

A vereinbart Altersteilzeit mit Blockmodell. Er geht 4 Jahre voll arbeiten und erhält 80% seines früheren Lohnes. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt A weitere 4 Jahre bis zum frühestmöglichen Renteneintritt zu Hause. Er bekommt in dieser Zeit 80% seines Lohnes ausgezahlt.

Altersteilzeit nicht für jeden das Passende!

Die Altersteilzeit hat Vorteile aber auch Nachteile. Fangen wir mal mit den Nachteilen an.

Nachteile:

  • Lohnverlust
  • Rentenverlust Abschläge und gekürzten Lohn
  • Kürzung von Ansprüchen in der betrieblichen Altersversorgung
  • drohende Sperrfrist bei Arbeitslosigkeit
  • sozialer Abstieg möglich

Vorteile:

  • flexibler Renteneintritt
  • Zeitgewinn für sich und Familie
  • Arbeitsplatzverlust aus betrieblichen Gründen kaum mehr möglich
  • nach Ablauf Altersteilzeit kann weitergearbeitet werden
  • günstiger Mitnahmeeffekt für eventuelle Abfindungen
  • oftmals finanzieller Ausgleich für Rentenverlust durch Arbeitgeber
  • kein Zwang zum Abschluss der Altersteilzeit: es gilt die Vertragsfreiheit
  • Altersteilzeit zählt als Wartezeit für Rente voll dazu, daher abschlagsfreie 63er Rente mit 45 Jahren möglich
  • kein Zwang zur Rente möglich!!!

 

Altersteilzeit ein Weg zur Rente

Die Altersteilzeit kann ein guter und sicherer Weg zur Rente sein. Sie können mit dem Altersteilzeitvertrag nicht gezwungen werden, in die Rente zu gehen. Ein Verzicht auf soziale Rechte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen nach §46 SGB I möglich. Für die Fälle der Altersteilzeit greift diese Vorschrift aus unserer Sicht nicht.

Leider hören wir sehr oft: „ Dann muss ich ja in Rente gehen und bekomme ein Haufen Abschläge“. Wir sagen, das ist Quatsch.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, mit dem Abschluss der Altersteilzeit in eine Rente zu gehen. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bieten für den frühzeitigen Rentenbeginn sogar noch Ausgleichszahlungen als Abfindungen an.

Diese kann man dann an die Deutsche Rentenversicherung zahlen und den Steuereffekt nutzen.

Arbeitslosigkeit:

Nach der Altersteilzeit steht die Frage: Gehe ich in Rente oder nicht?

Grundsätzlich können Sie auch Arbeitslosengeld-1 beanspruchen. Das hat Folgen. Sie werden in der Regel eine Sperrfrist einkassieren. 12 Wochen gibt es kein Arbeitslosengeld. Das ist aber nicht das Ende. Danach wird der Leistungsanspruch nochmals um 3 Monate am Ende des ALG-1 Zeitraumes gekürzt. Sie erhalten somit 6 Monate kein Arbeitslosengeld.

Grund:

Mit Abschluss des Altersteilzeitvertrages wird der unbefristete Vertrag in einen befristeten Vertrag umgewandelt. Dies erfolgt ohne erheblichen Grund. Also hat man die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet.

Daher unser Tipp: Achten Sie im Vorfeld schon auf die Formulierung im Altersteilzeitvertrag. Der Abschluss sollte zur Vermeidung drohender Kündigung wegen Arbeitsplatzverlust erfolgen. Oder der Arbeitgeber zahlt ihnen im Falle der Arbeitslosigkeit die 3 Monate Arbeitslosengeld.

Die Höhe des ALG-1- Ein Problem!

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird „zur“ Strafe für den Eintritt in die Arbeitslosigkeit nur nach dem tatsächlichen Altersteilzeitgehalt ohne Aufstockungsbeitrag errechnet. Es kann sein, dass das Arbeitslosengeld dann niedriger ausfällt, als die Rente.

Gegen die Sperrfristentscheidung durch das Arbeitsamt sollte auf jeden Fall geklagt werden.

Gerichte sehen die Gründe für den Abschluss des Altersteilzeitvertrages oft durch eine andere Brille und geben den Betroffenen Recht. Oder es kommt zum Vergleich, dass die Sperrfrist gekürzt wird. Auch ein Gewinn.

 

Verhandeln: Für die Rente lohnt es sich!

Die Entscheidung eine Altersteilzeit abzuschließen oder nicht, ist nicht einfach. Es kommen viele Fragen auf den Arbeitnehmer zu.

Wenn die Altersteilzeit nicht nahtlos an eine abschlagsfreie Rente heranreicht, kann sich auf Grund der neuen Flexirente eine neue Verhandlungsposition des Arbeitnehmers oder Betriebsrates ergeben.

Warum den Arbeitgeber nicht an den Rentenverlust bei Eintritt in eine Frührente mit beteiligen oder stärker beteiligen. Aus unserer Sicht ergeben sich neue Spielräume in der Verhandlung, ob und zu welchen Bedingungen Sie ihren Arbeitsplatz aufgeben. Der Arbeitgeber spart auf jeden Fall mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes Geld.

 

Unser Fazit:

Viele Fragen rund um die Rente und andere Rechte. Wer in die Altersteilzeit geht, will wissen, wie hoch seine spätere Rente ist. Mache ich große Verluste, wie ist der Weg dorthin?

Wer schon jetzt die Altersteilzeit anstrebt, sollte sich die drohenden Rentenverluste ausrechnen lassen. Weiterhin ist eine Analyse des : „Was will ich wirklich“ notwendig.

Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg von der Altersteilzeit bis zur Rente. Mit unserem Produkte Rentenfahrplan erhalten Sie auf Ihre Fragen zum Renteneintritt bei Altersteilzeit eine passende Antwort.

Ja, ich brauche eine Beratung!

Ja, ich benötige eine Rentenberechnung!

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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