Altersrente für Schwerbehinderte Menschen und freiwillige Beiträge

Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit freiwilligen Beiträgen erreichen. Wir zeigen, wie es geht.

Heute besuchte uns in unserem Jenaer Büro eine Mandantin, die schwer erkrankt ist und einen Grad der Behinderung von 80 hat.

Sie ist verbeamtet und hat  auch Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach Überprüfung des Rentenkonto konnte ich ihr mitteilen, dass sie unter der Voraussetzung von 35 Wartejahren am 01.11.2017 in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit Abschlag gehen kann.

Sie hat aber zur Zeit nur 388 Kalendermonate gespeicherte Wartezeiten. Nötig sind 420 Kalendermonate = 35 Jahre.

Was ist zu tun. ?

Da sie als Beamtin nicht gesetzlich rentenversichert ist, kann sie freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen,  damit sie die Wartezeit von 420 Kalendermonaten erfüllt, §§ 50, 55 und § 7 Sozialgesetzbuch Nr. 6.

Ich erklärte ihr, dass auch das Jahr 2015, obwohl es schon vorbei ist, mit dazu zählen kann, wenn man bis zum 31.03.2016 den Antrag auf Zahlung der freiwilligen Beiträge stellt. Nach unserer Berechnung dürfte unsere Mandantin die fehlenden 32 Kalendermonate mit der Zahlung der Beiträge bis zum 30.10.2017 voll bekommen.

Es reichen die Mindestbeiträge zur freiwilligen Versicherung aus. Unsere Mandantin war überrascht, dass dies überhaupt möglich ist. Nunmehr kann sie für die Zukunft planen und wird den Antrag auf Zahlung der freiwilligen Beiträge bis zum 31.03.2016 stellen.

Unser Tipp !

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann ich verschiedenen Situationen sinnvoll sein.

Neben günstigen Renditeerwartungen geht es auch um das Entstehen von Altersrentenansprüchen. Beamte mit Erwerbsbiografien aus der ehemaligen DDR müssen  wegen Vorschriften im Beamtenversorgungsgesetz auch die Anrechnung der Beamtenpension auf gesetzliche Rentenansprüche beachten. Wird ein bestimmter beamtenrechtlicher Grenzbetrag überschritten, wird die Pension gekürzt. Daher lohnt sich eine Prüfung der Rente und dessen Voraussetzungen durch Prüfung Ihrer Rentenunterlagen. Zögern Sie nicht und machen einen Termin, gerne beraten wir Sie.

Herzlichst Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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