Die Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel erklärt in ihrem Renten-ABC, was der Zugangsfaktor zur Rente ist und macht einem Beispiel die Bedeutung dieses Begriffes klar.
Der Zugangsfaktor zur Rente ist der Faktor, mit dem Ihre Entgeltpunkte multipliziert werden und dann eine abschlagsfreie oder eine Rente mit Abschlag ergibt. Daher ist der Zugangsfaktor zur Rente ist in § 77 SGB VI geregelt.
Im Volksmund wird der Abschlag in Prozente benannt. Daher er aber die Entgeltpunkte reduziert, wird er immer monatlich mit dem Wert 0,003 angegeben.
Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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