Witwenrente: Wie Sie Ihre Ansprüche sichern! Ein neuer Fall zeigt, dass die Ansprüche des verstorbenen Partners weiterleben. Eine höhere Witwenrente kam dabei heraus.
Mit der Hinterbliebenenrente erhalten Sie Geld von der Deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der Rentenleistung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Witwe bekommt mehr Rente:
So hat das Sächsische Landessozialgericht am 30.08.2016 entschieden:
Die Klägerin klagte auf eine höhere Witwenrente. Ihr leider verstorbener Ehemann hätte selbst Anspruch auf eine höhere Altersrente gehabt. Die Deutsche Rentenversicherung hätte die Jahresendprämien ihres Mannes als zusätzliche Verdienste anerkennen müssen.
Witwenrente: Wie Sie Ihre Ansprüche sichern! Jahresendprämie als zusätzliche Belohnung
Der Ehemann war als Ingenieur im Bergbau der DDR berufstätig. Im Bergbau erhielten Mitarbeiter bei ununterbrochener Tätigkeit neben dem Monatslohn noch eine Jahresendprämie. Die Höhe der Prämie richtete sich nach dem Rahmenkollektivertrag der Bergleute-DDR.
Die Klägerin konnte die Zahlung der Prämie an ihren Mann nicht mehr nachweisen.
Dies musste sich auch nicht. Das Gericht erkannte Zeugenaussagen von verschiedenen Kollegen des Verstorbenen als ausreichend an. Das Geld war tatsächlich geflossen.
Sie hat für 22 Jahre Anspruch auf Einbeziehung der Jahresendprämien als zusätzliches Arbeitsentgelt.
Das Sozialgericht Dresden urteilte so schon zu Gunsten der Klägerin und die Berufung der Beklagten wurde durch das Sächsische LSG abgewiesen.
Die Klägerin kann sich auf eine Rentenerhöhung freuen. Und sie erhält auch eine Nachzahlung der Rente für mindestens 4 Jahre rückwirkend, beginnend ab dem Antrag der Überprüfung der Witwenrente.
Unser Fazit:
Oft sind Hinterbliebenenrenten falsch berechnet.
Mit dem Tode des geliebten Partners ist nicht alles vorbei. Auch wenn Sie nicht sein Erbe sind, haben Sie dennoch Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Die Witwenrente hat nichts mit dem gesetzlichen Erbrecht zu tun. Denn er ist ein Anspruch kraft eigenem Rechts aus dem Sozialgesetzbuch Nr.6
Somit verlieren Sie nicht Ihre Rechte auf die Durchsetzung der Rentenansprüche Ihres verstorbenen Ehepartners.
Bei Fragen, ob die Witwen-oder Witwerrente stimmt, uns einfach anrufen oder Termin vereinbaren. Wir sagen Ihnen, was im Bescheid steht und ob die Rente stimmt.
Ihr Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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