Und plötzlich gibt`s eine Rente- Teil 1 !

Mit der Einführung der Mütterrente kann es sein, dass eine Mutter ab dem 1. Juli 2014 eine eigene Regelaltersrente erwirbt.

Wie geht das?

Eine Mutter, 80 Jahre alt, hatte nie in die Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Sie hat vor den 1. Januar 1992 vier Kinder geboren und großgezogen. Nach der bisherigen Regelung bekam sie für die vier Kinder jeweils 1 Entgeltpunkt als Kindererziehungszeit auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Dies reichte aber für eine eigene Regelaltersrente nicht aus. Mit der neuen Regelung erhält die Mutter für jedes Kind statt einem Entgeltpunkt nunmehr zwei Entgeltpunkte.

Dies bedeutet, dass die Mutter jetzt insgesamt für ihre vier Kinder pro Monat ab dem 1. Juli 1014 acht Entgeltpunkte pro Monat erhält. Für eine Regelaltersrente bedarf es nach der gesetzgeberischen Vorlage einer Anwartschaftszeit von 60 Kalendermonaten Pflichtbeitragszeiten. Mit der neuen Regelung hat die Mutter diese Anwartschaftszeit auf einmal erfüllt. Somit erhält die Mutter eine eigenständige Regelaltersrente, obwohl sie nie in die gesetzliche Rentenkasse durch eigene Beitragszahlungen eingezahlt hat.

Mit der Regelaltersrente kann es auch sein, dass die Mutter in der Krankenversicherung für Rentner pflichtversichert ist.

Die neue Rentenregelung bringt für viele Betroffene erhebliche Vorteile. Deshalb können sich viele Mütter freuen, welche die oben genannten Beispiel, noch keine eigene Rente haben, aber 1.7.2014 eine eigene Regelaltersrente erhalten und darüber hinaus auch noch von der Rentenerhöhung profitieren.

Wir raten daher an, die Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls unseren fachlichen Rat einzuholen. Soweit Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente erfüllen, ist ein Rentenantrag zu stellen, die Deutsche Rentenversicherung wird dies nicht von sich aus machen!

Wir gratulieren allen Müttern!

Ihr Team der Rentenberatung Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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