Steuern auf die Altersrente !

Steuern auf die Altersrente zahlen. Die Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel hat am 28.01.2016 in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ-Halle), in dem Ratgeberteil „Guter Rat- Recht, Steuern und Finanzen“ mit einer Werbeanzeige geworben.

Das Rentner eventuell steuerpflichtig werden können, ist vielfach bekannt. Der Grund  kann sein, dass die Renten voraussichtlich zum 01.07.2016 stark ansteigen werden.

Dies geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2015 vom 30.11.2015 gemäß § 154 SGB VI hervor.

Dass die Renten steigen, ist für unsere über 20 Millionen Rentenbezieher sehr gut, hat aber auch den Effekt, dass hier neue Besteuerungsfälle eintreten werden.

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2015 im Überblick sind:

  • Der Beitragssatz bleibt zum 1.1.2016 konstant bei 18,7 %  und in der mittleren Variante bis 2020 unverändert auf diesem Niveau. Anschließend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an, über 20,4 % im Jahr 2025 bis auf 21,5 % im Jahr 2029.

  • Die Rentenanpassung zum 1.7.2016 beträgt nach den Modellrechnungen knapp 4,4 % (West) und rund 5 % (Ost). Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2016 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.

  • Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt von 48,1 % im Jahr 2014 auf 47,6 % im Jahr 2020 und weiter auf 44,6 % im Jahr 2029 ab.

  • Im kommenden Jahr wird die Regelaltersgrenze zum fünften Mal um einen weiteren Monat angehoben. Gegenüber der früheren Regelaltersgrenze von 65 Jahren wird sie damit nun um insgesamt fünf Monate hinausgeschoben.

 

Um die Steuerlast zu senken, sind im allgemeinen folgende Dinge zu beachten:

Die Rentner sollten rechtzeitig für 2016 Belege sammeln. Das Finanzamt berücksichtigt unter anderem Ausgaben für die Gesundheit, z.B. Fahrtkosten zum Arzt für 30 Cent je Kilometer, sowie Aufwendungen für Kuren, wenn diese vom Arzt verschrieben worden sind. Die Ausgaben müssen die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.  Diese Grenze wird auf Grund der Höhe der Einkünfte, des Familienstandes und der Kinderzahl immer individuell bestimmt.

Auch Ausgaben für die Beratung und Vertretung in Renten-und Steuerangelegenheiten werden durch Finanzämter anerkannt.

Steuermindernd wirken sich auch Behandlungskosten aus, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung. Die Höhe der Einkommenssteuer lässt sich nicht pauschal bestimmen, sie hängt unter anderem auch davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgte.

Unser Tipp:

Die Frage der persönlichen Besteuerung der Renten wird immer wichtiger. Vielfach wissen die betroffenen Rentnerinnen und Rentner gar nicht, dass sie auf Grund der gestiegenen Renten steuerpflichtig sein könnten.

Wir empfehlen daher spätestens ab dem 01.07.2016 eine Überprüfung Ihrer persönlichen Steuerpflicht. Gerne können wir Ihnen die Modalitäten erklären und eine grobe Einschätzung Ihrer Steuerlast geben. Sollten dann noch Zweifel sein, wird der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater sich nicht vermeiden lassen. Viele der Dienstleister können Ihnen hier passgenau Antwort geben.

Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er steuerpflichtig sein kann, macht sich unter Umständen bußgeldpflichtig oder begeht sogar eine Steuerstraftat. Dies sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Wer körperliche Gebrechen hat, kann um den positiven Nebeneffekt der Steuerminderung auch über einen Schwerbehinderung nachdenken. Bei wem ein Grad der Behinderung von z.B. 30  festgestellt wurde, kann sich einen besonderen Steuerfreibetrag durch das Finanzamt eintragen lassen und muss somit weniger Einkommenssteuern zahlen.

Gerne überprüfen wir in einer ersten Einschätzung Ihre Rentenbesteuerungsfragen und empfehlen Ihnen auf Bedarf einen versierten Steuerpartner an unserer Seite.

Ihre Renten-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

 

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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Peter Knöppel

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