Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, z.B. zum Thema:
→ Feststellung einer Behinderung (GdB)
→ Schwerbehinderung, Feststellung von Merkzeichen (Ausweis, Merkzeichen G, aG, H, B, RF)
→ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Wiedereingliederung
→ Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und Gleichgestellten
→ Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
Bei den gerichtliche Verfahren vertreten wir Sie in Klage- Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren
vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem
Bundessozialgericht