Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, z.B. zum Thema:

→ Feststellung einer Behinderung (GdB)

→ Schwerbehinderung,  Feststellung von Merkzeichen (Ausweis, Merkzeichen G, aG, H, B, RF)

→ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Wiedereingliederung

→ Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und Gleichgestellten

→ Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers


Bei den gerichtliche Verfahren vertreten wir Sie in Klage- Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren

vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem

Bundessozialgericht

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