Urteil zur Einbeziehung von Montagebetrieben in die Intelligenzrente
Am 19.07.2011 wurde vor dem Bundessozialgericht zur Frage der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz verhandelt. Das oberste Sozialgericht hatte in mehreren Verfahren zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung einen größeren Personenkreis betrifft, als bisher von der Rechtsprechung anerkannt. Voraussetzung für die Einbeziehung ist, dass ein Ingenieur in einem seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeitsbereich am 30.06.1990 in einem volkseigenen Produktionsbetrieb gearbeitet hat. Bisher zählten Montagebetriebe wie der VEB Starkstromanlagenbau Magdeburg, und in dem von uns betreuten Verfahren (BSG, Az. B 5 RS 1/11 R) der VEB Transportanlagen-Montagen Landsberg, nicht zu den Produktionsbetrieben.
Im Verfahren sollte die Frage geklärt werden, ob die Rechtsprechung beibehalten wird, und Montagebetriebe nicht zu den volkseigenen Produktionsbetrieben der Industrie und des Bauwesens zählen können. Das BSG hat den Begriff „Produktionsbetrieb“ jedoch erweitert. Auch ein Montagebetrieb könne ein Produktionsbetrieb sein, wenn die Montage im Sinne einer industrieller Massenproduktion erfolge. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn die montierten Endprodukte massenhaft hergestellt werden und daher ihr Zusammenbau schematisch erfolgt. Anders sei dies bei Montagearbeiten, die z.B. einen speziellen Wunsch des Auftraggebers umsetzen. Das Revisionsverfahren hatte somit Erfolg. Das Landessozialgericht wird nunmehr prüfen müssen, ob die Voraussetzung der Montage auf der Basis industrieller Massenproduktion erfüllt ist.
In allen vor Sozialgerichten anhängigen Verfahren, die sich mit der Frage der Einbeziehung der Montagebetriebe in die Altersversorgung der technischen Intelligenz beschäftigen, sind für die Entscheidung die neuen Kriterien zu berücksichtigen. Ehemalige Beschäftigte, die sich weder in einem Antrags-, Widerspruchs- noch Klageverfahren befinden, sollten einen Neuantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Fachanwältin für Sozialrecht Nadja Kirschner
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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