Jahresendprämie, 4 Revisionen anhängig

Jahresendprämie, 4 Revisionen beim Bundessozialgericht zur Entscheidung wegen zusätzlicher Entgelte anhängig.

Wir hatten am 04.03.2016 über 2 Urteile des Sächsischen Landesozialgerichtes berichtet, die den betroffenen Klägern Recht gaben.

In diesen Verfahren wurden die Revisionen zum Bundessozialgericht nicht zugelassen.

Auch andere LSG haben entschieden

Es gab noch mehrere solcher Verfahren. Andere Landesozialgerichte haben zum Teil negativ entschieden. Sie vertreten die Auffassung, dass der Nachweis der Zahlung und die Höhe der Jahresendprämien konkret zu belegen sind. Und zwar mit Arbeitsnachweisen, Lohnquittungen, Arbeitsverträgen und auch Zeugenbeweis. Vor Gericht hat man oft keine Chance, wenn solche Beweise nicht vorhanden sind. Die Ansprüche werden abgewiesen.

Das Bundessozialgericht befasst sich jetzt abschließend in 4 anhängigen Revisionen. Es geht um Verfahren die beim LSG in Chemnitz als Berufungssachen anhängig waren.

Die Aktenzeichen der anhängigen Revisionen beim  Bundessozialgerichtes:

  • B 5 RS 2/16 R ;
  • B 5 RS 5/16 R ;
  • B 5 RS 6/16 R ;
  • B 5 RS 9/16 R.

Jahresendprämie, um was geht es?

Es vor allem um die Frage, ob einzelne Bestandteile des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts geschätzt werden können. Wenn man Tatsachen behauptet, muss man es auch beweisen. Man legt Urkunden, Zeugnisse, Arbeitsverträge dem Gericht vor. Hat man solche Beweise nicht mehr, kann man in der Regel nicht gewinnen. Im Sozialrecht gibt es einen anderen Weg. Trägt der Kläger Tatsachen vor, die er nicht beweisen kann, kann er diese auch glaubhaft machen. Der Glaubhaftmachung kommt kein echter Beweiswert zu. Der Richter kann die Aussage dennoch positiv bewerten. Die Hürden sind nicht einfach. Er gibt eines eidesstattliche Versicherung ab. Der Richter vor dem Sozialgericht schätzt dann die angegebenen Zahlen.

Das LSG in Chemnitz hatte unserer Ansicht nach „Neuland“ betreten und einen konkreten Zahlungsnachweis der Jahresendprämien durch Belege und Urkunden nicht mehr zwingend für notwendig erachtet.

Wir hoffen, dass das Bundessozialgericht die Entscheidungen des LSG Chemnitz bestätigt. Somit besteht für viele tausenden Rentnerinnen und Rentner wieder Hoffnung. Es geht um zum Teil hohe Rentensteigerungen. Geld was manch einer dringend braucht.   Insbesondere geht es auch um Rentennachzahlungen für bis zu 4 Jahre, welche dann schon mal  vierstellig ausfallen kann.

Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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