Wir wurden beauftragt, für einen Mandanten einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung zu überprüfen.
Unser Mandant erhielt seit 2008 eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wurde im August 2013 nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 mit einem neuen Rentenbescheid als Regelaltersrente umgestellt.
Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt.
Nach Durchsicht der Rentenunterlagen unseres Mandanten stellte sich heraus, dass für 16 Jahre rentenrechtliche Zeiten der sogenannten Intelligenzrente fehlten.
Wir fanden heraus, dass er als Mitglied des ehemaligen Deutschen Turn-und Sportbundes ( DTSB der DDR) und wegen seiner Tätigkeit als hauptberuflicher Trainer in einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR, wie sie in der Anlage 1 zum AAÜG ( Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz) gesetzlich überführt worden sind, Anspruch auf eine sogenannte Intelligenzrente hat.
Hierzu hat der Versorgungsträger nunmehr einen Feststellungsbescheid erlassen, in welchem die beanspruchten Zeiten anerkannt wurden sind.
Nach unseren Berechnungen wird unser Mandant mit einer monatlichen Rentenerhöhung um ca. 120 € Brutto rechnen können.
Er erhält darüber hinaus für mindestens 4 Jahre rückwirkend eine sehr hohe Rentennachzahlung.
Für unseren Auftraggeber war dieses Ergebnis eine große Überraschung und Freude !
Unser Tipp:
Eine Rentenbescheidprüfung ist dringend anzuraten, da nach allgemeinen Erkenntnissen ca. 40 % aller Rentenbescheide fehlerhaft sind. Wir bieten eine solche Prüfung im Rahmen unserer gesetzlichen Tätigkeit als Rentenberater für Sie an. Neben Hausbesuchen können Sie uns auch Ihre Unterlagen mittels gesicherten Postversand zur Prüfung zusenden.
Ihr Team der Rentenberatung Peter Knöppel
Rentenberater Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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