Fragen zu Ihrer Rente und Sie suchen Antworten. Überall lesen Sie etwas zur Rente und sind verunsichert. Stimmen die Informationen? Passt das auch auf Ihre Altersrente. Wenn Sie den Rentenantrag lesen, können Sie sich nicht entscheiden, welche Rente Sie beantragen wollen, weil Sie nicht wissen, was sich hinter allem verbirgt. Rentenrecht ist kompliziert. Sie durchschauen es nicht.
Als gerichtlich zugelassene Rentenberater müssen wir den Paragrafendschungel durchschauen. Generell gibt es folgende Fragen, die geklärt werden müssen.
Wann wollen Sie in Rente gehen? Welche Rentenart ist die richtige? Wie hoch ist der eventuelle Abschlag, kann ich ihn vermeiden? Kann ich neben der Rente dazuverdienen? Muss ich Steuern auf meine Rente zahlen? Ich kann den Rentenantrag nicht allein ausfüllen?
Antworten auf die Fragen zu Ihrer Rente!
Sie wissen nicht, wann Sie in Rente gehen wollen. Ihre Entscheidung den Ruhestand einzuläuten, ist von vielen Faktoren abhängig. Bin ich gesund, möchte ich mit meinem Lebenspartner noch was erleben, wie hoch ist meine Rente, was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis und vieles mehr.
Eine Antwort auf diese Frage, ist immer schwierig, weil hier persönliche, familiäre und arbeitsrechtliche Hintergründe auf Sie treffen. Deshalb ist hier auch eine sorgsame Abwägung aller Umstände wichtig.
Welche Rentenart ist die Richtige?
Welche Rentenart die Richtige ist, wird vom gesetzlichen Rentenrecht vorgegeben. Es gibt verschiedene Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und die Hinterbliebenenrenten.
Der Gesetzgeber hat für die einzelnen Rentenarten verschiedene Voraussetzungen definiert. Die einfachste Rentenart ist die Regelaltersrente. Sind Sie 1964 geboren, müssen Sie 67 Jahre alt sein und 5 Jahre allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Wartezeit meint unter anderem Zeiten wo Sie beitragspflichtig gearbeitet haben oder beim Wehrdienst waren oder Kindererziehungszeiten. Die 5 Jahre hat man schnell erreicht.
Wollen Sie aber mit 63 in Rente gehen, wird es komplizierter. Es gibt eine Altersrente mit Abschlägen und eine ohne. Generell kann man sagen. Sind Sie 63 Jahre alt und haben 35 Jahre Wartezeit in Ihrem Versicherungsverlauf gutgeschrieben, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen. Diese Abschläge behalten Sie bis zu Ihrem Tode.
Die abschlagsfreie Rente mit 63, die am 01.07.2014 eingeführt wurde, ist schon viel komplexer. Hier brauchen Sie 45 Jahre Wartezeit. Wer 1952 und 1952 geboren ist, bekommt die Rente glatt mit 63 Jahren. Wer nach 1953 geboren ist, muss jeweils 2 Monate pro älter werden, um die Rente zu bekommen. Wer 1954 geboren ist, bekommt die abschlagsfreie Rente erst mit 63 Jahren und 4 Monaten. Daneben gibt es für diese Rente wegen der Wartezeit noch verschiedene Ausnahmen, die diese undurchschaubar machen.
Wenn Sie eine Schwerbehinderung von einem Grad 50 haben oder einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, können Sie unter verschiedenen noch viel komplizieren Voraussetzungen in die Altersrente gehen und dabei von günstigen Vertrauensschutzregelungen profitieren, die dann eventuell auch für die Regelaltersrente gelten. Sie sehen selbst, wie schwierig die genaue Einordnung Ihrer Altersrente ist.
Rentenabschlag und Steuern
Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, gibt es in der Regel einen Abschlag in der Rente. Meist gilt dies auch für die Betriebsrenten. Dann stellt sich die Frage, wie hoch ist der Abschlag in Euro und Cent. Kann ich diesen vermeiden? Wenn ja, wie? Bei diesen Fragen spielen vor allem persönliche und familiäre Lebenssituationen eine Rolle. Verliere ich Lebenszeit, wenn ich länger arbeite oder einen anderen Weg gehe, wie zum Beispiel den Vorruhestand, bezahlten Urlaub auf Grund Überstunden oder Zeitwertkonten oder Altersteilzeit. Muss ich auf monatlich 150 € Brutto Rente verzichten, kann ich mir das leisten? Für die Fragen der Besteuerung Ihrer Altersbezüge ist das Jahr des Renteneintrittes wichtig. Gehen Sie 2016 in Rente, ist der Besteuerungsanteil aus Ihrer Rente günstiger, als wenn Sie 2017 in Rente gehen.
Rentenantrag ein Buch mit 7 Siegeln
Sie haben sich entschieden. Sie gehen in Rente. Jetzt muss nur noch der Rentenantrag ausgefüllt werden. Er liegt vor Ihnen und Sie schlagen die Hände über den Kopf zusammen. Viele Rentenarten, keine Erklärungen oder nur im Kleingedruckten. Sie haben ein Termin bei der Deutschen Rentenversicherung und haben von Bekannten gehört, dass man dort Stunden braucht um den Antrag auszufüllen und auch nicht wirklich richtig beraten wird.
Daneben müssen Sie auch noch andere Anträge ausfüllen, die unbedingt dazu gehören. Ein Berg, der vor Ihnen steht. Eines steht fest, Ihre gewünschte Rente muss klappen und einwandfrei sein. Eventuell muss Ihnen auch bei gleichen Voraussetzungen eine günstigere Rente angeboten werden, zum Beispiel mit weniger Abschlägen usw.
Gerne geben wir Ihnen Starthilfe zu Ihren Rentenfragen!
Sie haben Fragen zu Ihrer Rente. Rentenberechnung, Rentenbescheidprüfung, Rentenantragstellung oder Intelligenzrente sind nur ein Teil unserer Dienstleistungen rund um die Rente.
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Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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