Die gesetzliche Erbfolge beim Erben und Vererben funktioniert so !
Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach dem sogenannten Parentel- oder Ordnungssystem. Danach werden Verwandte je nach Abstammung in Ordnungen aufgeteilt:
Erste Ordnung (§ 1924 BGB): Kinder des Erblassers und Enkelkinder
Beispiel:
Erblasser E, unverheiratet, hat ein leibliches Kind und einen Bruder. E stirbt ohne Testament. Sein leibliches Kind erbt das gesamte Vermögen des E. Sein Bruder geht leer aus. E`s Kind verdrängt alle Verwandten der zweiten Ordnung, so dass auch die Eltern des E nicht erben können.
Zweite Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen; auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung
Beispiel:
Erblasser E, geschieden ohne eigene Kinder. Es leben seine Eltern und sein Bruder. E stirbt. Seine Eltern erben zu gleichen Teilen das Erbe des E. Sein Bruder geht leer aus. Wenn einer der Eltern vor E schon gestorben wäre, würde nunmehr seinem Bruder der Anteil des vorverstorbenen Elternteils am Erbe des E zustehen.
Dritte Ordnung (§ 1926 BGB): Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins
Beispiel:
Erblasser E ohne eigene Kinder, seine Eltern sind verstorben und hat selbst keine eigenen Geschwister. Es lebt noch die Großmutter mütterlicherseits. Hier erbt jetzt die Großmutter das gesamte Vermögen des E. Sollte zum Beispiel eine Tante oder Onkel der väterlicher Seite noch leben und keine weiteren Großeltern mehr da sein, würde die Tante oder der Onkel erben.
Unser Tipp !
Um bestimmte Personen aus der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, ist zwingend ein Testament notwendig. Nur so können Sie Ihre Vermögensnachfolge gut regeln. Daher vielleicht einfach mal auf einem Blatt Papier die potentiellen Nachfolger aufschreiben und sich die Verteilung des Nachlasses überlegen.
Gerne helfen wir Ihnen, bei der Erstellung eines Testamentes und der Hinterlegung des Testamentes bei Gericht oder entsprechenden Vorsorgeregister.
Ihr Team der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
PS.: Im nächsten Artikel geht es um die verschiedenen Arten der Testamente und wie diese erstellt werden können.
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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