Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, z.B. zum Thema:
→ Anspruch auf Arbeitslosengeld
→ Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs (Aufhebungsverträge, Abfindungszahlungen)
→ Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
→ Anspruch auf Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld
→ Anspruch auf Fördermittel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Bildungsgutschein, Eingliederungszuschuss, Existenzgründung, Förderung bei jüngeren und älteren Arbeitnehmern)
Bei den gerichtliche Verfahren vertreten wir Sie in Klage- Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren
vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem
Bundessozialgericht