Wir beraten und vertreten Sie bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren, z.B. zum Thema:

→ Anspruch auf Arbeitslosengeld

→ Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs (Aufhebungsverträge, Abfindungszahlungen)

→ Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

→ Anspruch auf Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld

→ Anspruch auf Fördermittel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Bildungsgutschein, Eingliederungszuschuss, Existenzgründung, Förderung bei jüngeren und älteren Arbeitnehmern)


Bei den gerichtliche Verfahren vertreten wir Sie in Klage- Berufungs- und Revisionsverfahren und in Eilverfahren

vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem

Bundessozialgericht

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