Viele Selbstständige sind geschockt. Für das Jahr 2017 sind massive Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung in Deutschland angekündigt. Was für viele heute ein gewaltiges Problem ist! Die monatlichen Prämien in der privaten Krankenversicherung werden im Alter und Ruhestand schier unbezahlbar. Deshalb suchen viele Selbstständige einen Weg raus aus der privaten Krankenversicherung. Zurück in die gesetzliche Krankenkasse!
Die Rückkehr in die GKV (Gesetzliche Krankenkasse) ist ein für viele Selbstständige im Alter eine der größten Herausforderungen. Jahrelang gearbeitet, Steuern gezahlt und die monatlichen Versicherungsprämien für die Krankenkasse gezahlt. Dann gibt es den Ruhestand und die Rente. Egal woher sie kommt. Genau hier fangen die Fragen an.
Die Rente ist niedrig. Wovon sollen die Monatsbeiträge gezahlt werden?
Wie soll ich von meiner Rente die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlen? 500 € im Monat und aufwärts sind keine Seltenheit. Oftmals kommt es zur Überschuldung oder Familienangehörige müssen einspringen.
Dagegen zahlt der gesetzliche versicherte Rentner von seiner Altersrente heute ca. 11 Prozent Krankenversicherungs-und Pflegebeiträge. Bei einer Altersrente von 1500€ Brutto im Monat sind das rund 165€ Abzüge. Ein Traum für viele privat Versicherte.
Rückkehr in die GKV (gesetzlichen Krankenkasse): Was ist machbar?
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige ist für verschiedene Altersabschnitte zu betrachten. Wir zählen nur die tatsächlich möglichen Wege auf, um zurück zur gesetzlichen Krankenkasse zu kommen. Dabei gibt uns das Deutsche Sozialrecht und Europäisches Recht Pfade vor, die zur Rückkehr in die GKV beschritten werden können.
Grob gegliedert kann man sagen, dass ein Wechsel von der privaten Krankenkasse(PKV) in die gesetzliche Krankenkasse(GKV) in folgenden Lebensabschnitten möglich ist:
- Rückkehr in die GKV vor dem 55. Lebensjahr
- Rückkehr in die GKV nach dem 55.Lebensjahr nach Deutschen Sozialrecht und Europäischen Recht
- Rückkehr in die GKV nach dem Eintritt in den Ruhestand/ Rente
Zurück zur GKV vor dem 55.Lebensjahr
Vor dem 55.Lebensjahr ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ohne größere Schwierigkeiten möglich. Man beendet vor Erreichen des 55.Lebensjahres seine selbstständige Tätigkeit. Danach lässt man sich als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter anstellen. Dann rutscht man sozusagen in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hinein. Es werden vom Bruttolohn in Deutschland 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse und der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
Der Angestellte ist privat krankenversichert. Der gesetzliche Rückkehrgrund vor dem 55.Lebensjahr der immer greift, ist das Unterschreiten der Jahreseinkünfte unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV verdient, rutscht vor dem 55.Lebensjahr automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier sind Gestaltungsspielräume möglich. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann das legale Herabsenken des Jahreseinkommens möglich machen. Was ist denkbar ?
- Gehaltsverschiebungen in die Betriebliche Altersversorgung
- Änderung der Tarifgruppe im Gehalt
- Verkürzung der Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum, daher weniger Jahresgehalt
- Einkommenszahlungen in ein Zeitwertkonto
Rückkehr in die GKV für selbstständige Schwerbehinderte
Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit als freiwillig Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Damit können horrende Prämien im Basistarif 2016 von monatlich 665,29€ durch die Rückkehr in die GKV umgangen werden.
Für schwerbehinderte Menschen gibt es ein Sonderrecht zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Menschen, die privat versichert sind, und jetzt eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dürfen innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Als Schwerbehinderung gilt die Feststellung eines Grades der Behinderung von 50.
Weitere Voraussetzungen zum Wechsel bei Schwerbehinderung
Der Rückkehrer oder ein Verwandter (Ehepartner, Mutter, Vater) von ihm muss in den letzten 5 Jahren, mindestens 3 Jahre lang Mitglied in die gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, § 9 Absatz 1 Nr.4 SGB V.
Ausschluss der Rückkehr wegen Altersgrenze
Im § 9 Abs.1 Nr.4 SGB V steht auch, dass die gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme des Antragstellers von einem bestimmten Lebensalter abhängig machen kann.
Im Durchschnitt endet die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse bei 45 Jahren, für den Fall der Schwerbehinderung. Die Krankenkassen haben die Altersgrenze in ihren Satzungen festgelegt. Eine Krankenkasse ohne Altersgrenze gibt es nicht mehr.
Dennoch sollte der Betroffene in solchen Fällen beim Bundesaufsichtsamt nachfragen, ob es eine Krankenkasse ohne Altersbegrenzung wieder gibt.
Wir halten die generelle Altersgrenze im Zusammenhang mit den Antidiskrimminierungsregelungen für äußerst problematisch. Warum hier ein Unterschied im Vergleich zur Aufnahme in die Familienversicherung gemacht wird, ist nicht verständlich.
Dieser Weg steht dem schwerbehinderten Menschen, der seine selbstständige Tätigkeit, wegen der Schwerbehinderung aufgeben musste, ohnehin offen.
Sollte die gesetzliche Krankenkasse den Antrag nur deshalb ablehnen, weil Sie als schwerbehinderter Mensch zu alt sind für die Aufnahme in die Kasse, so kann sich eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt oder eventuell der Klageweg lohnen.
Ja, ich möchte eine Beratung zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist Planungsarbeit
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist Maßarbeit. Sie muss sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Es benötigt Hintergrundwissen der Rechtslage und die gangbaren Wege, um die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen. Sie haben jahrzehntelang Altersrückstellungen in der privaten Krankenkasse angespart. Diese können erhebliche Vermögenswerte darstellen. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse sind diese Rückstellungen weg. Diese bekommen Sie nicht ausgezahlt.Deshalb ist vor einem gewünschten Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse immer auch ein Vermögensvergleich zwischen den Verlust der Rückstellung und der tatsächlichen Ersparnis an monatlichen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse anzustellen.
Unser Fazit
Zurück zur gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen. Für viele Selbstständige ist es der Versuch, der drohenden Armut im Alter zu entkommen. Daher lohnt sich eine intensive Beratung mit Ihrem Wechselwunsch in die GKV. Sie ist auch dringend zu empfehlen, weil ein Wechsel dann auch klappen muss. Selbstverständlich bieten wir Ihnen nur Lösungen an, die auch tatsächlich durchführbar sind.
Ja, ich möchte eine Beratung zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung