Viele machen sich über den Ruhestand Gedanken. Die Arbeit macht kein Spaß mehr, der Druck ist erheblich. Bloß so schnell, wie möglich in die Rente. Daher nimmt man auch hohe Rentenabschläge in Kauf. Es geht aber auch einen anderen Weg.
Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit ist so eine Möglichkeit.
Wir zeigen in unserem Ratgeber auf rentenbescheid24.de, was eigentlich Altersteilzeit ist. Daneben geben wir Varianten auf, wie man mit kluger Planung den Ruhestand und die Rente so vorbereitet, dass so wenig wie möglich Verluste eintreten.
Die Altersteilzeit ist Arbeitsrecht!
Was viele nicht wissen? Die Altersteilzeitregelung ist Arbeitsrecht. Schließt man einen Altersteilzeitarbeitsvertrag ab, ändert sich der vorher unbefristete Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag um. Nach Auslaufen der Altersteilzeit kann man mit dem gleichen Arbeitgeber wieder einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Oder bei einem anderen. Immer wieder fragen uns Menschen, muss ich nach der Altersteilzeit in Rente gehen. Nein, Sie müssen nicht sofort in die Rente gehen. Hierzu können Sie nicht verpflichtet werden.
Nicht zu vergessen!
Reicht die Wartezeit nicht aus, muss man nach der Altersteilzeit nicht in Rente gehen. Es geht auch über den Umweg der Arbeitslosigkeit. Eine Sperrzeit wegen der Altersteilzeit ist nicht zwingend. Viele Urteile zeigen es, dass eine Sperrfristentscheidung entweder falsch oder wegen der Länge rechtswidrig ist.
Wissenswertes hierzu können Sie in unserem Ratgeber Sperrfrist und Altersteilzeit nachlesen.
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrag
Ein tolles Urteil des Bundesarbeitsgericht aus Erfurt vom 13.12.2016. Öffentliche Arbeitgeber müssen mit Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag abschließen, wenn sie Altersteilzeit anbieten. Unser Tipp. Laufen Altersteilzeitangebote zum Jahresende 2016 aus, bis zum 31.12.2016 vorsorglich beim Arbeitgeber einen Antrag stellen. Wir wissen, dass viele Lehrer, Krankenschwester und andere stark belastete Menschen im öffentlichen Dienst gerne in Zukunft in Rente gehen wollen. Dabei würden sie gerne die Altersteilzeit nutzen.
Also Rentenansprüche prüfen und dann Altersteilzeit noch bis zum 31.12.16 beantragen
Unser Fazit!
Rente ohne Abzug nach Altersteilzeit ist keine Wunschvorstellung, sondern eine reale Geschichte. Richtig angepackt, kann sie zu Ihrem Erfolgsmodell werden. Abschläge in der Rente müssen nicht sein.
Ihre Rentenansprüche müssen stimmen. Daher die Wartezeiten für eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren prüfen und danach bis zum 31.12.2016 die Altersteilzeit beantragen.
Für die Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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