Flexi-Rente: Der Hinzuverdienstdeckel ist geboren !

Der Hinzuverdienstdeckel ist ein neuer Begriff in der Flexi-Rente Wie das Wort Deckel schon sagt, soll die Verdienstmöglichkeit neben dem Bezug einer Rente „gedeckelt“ werden.

Wenn es um die Einkommensanrechnung geht, soll zum 01.07.2017 die neue Flexi-Rente kommen.

Das bisher bestehende Teilrentensystem soll dann abgeschafft werden. In den neuen Gesetzesentwurf zum sogenannten Flexirentengesetz ist die Berechnung der neuen einheitlichen Teilrente abgebildet.

Es gibt keine Teilrente mehr auf der Basis von einem- Drittel, zwei-Drittel oder ein-halb.

Es gibt nur noch eine Teilrente. Die monatlichen 450 € anrechnungsfreien Hinzuverdienst gibt es dann auch nicht mehr, sondern nur noch einen Jahresfreibetrag von 6300 €.

In den neuen Vorschriften finden sich neue Begrifflichkeiten die für Verwirrung stiften, so ist von dem sogenannten Hinzuverdienstdeckel die Rede. Was das ist, möchten wir Ihnen kurz erklären.

Der Hinzuverdienstdeckel, ein Mysterium der Flexi-Rente

In unserem Flexi-Rentenratgeber haben wir eine Berechnung der Flexi-Rente anhand des neuen Gesetzes dargestellt. Link.

Im letzten Berechnungsschritt bei der Flexi-Rente muss immer die Summe des Hinzuverdienstes und der gekürzten Rente und der Hinzuverdienstdeckel verglichen werden.

Faustformel:  Ist der Betrag des Hinzuverdienstdeckel überschritten wird der Hinzuverdienst zu 100 % angerechnet = Rente gleich Null.

Der Hinzuverdienstdeckel ist ein individueller Verdienstdurchschnitt

Mathematik und kein Ende!

Die monatliche Bezugsgröße von 2905 € wird mit den höchsten Entgeltpunkten des Kalenderjahres aus den letzten 15 Jahren vor Beginn der Rente vervielfältigt.

Beispiel:

Ricarda will am 01.08.2017 in Rente gehen und daneben Einkommen erzielen. Sie hat in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn ( 31.07.2017 – 01.08.2002) gearbeitet und im Jahr 2016 insgesamt 1,5 Entgeltpunkte als höchste Entgeltpunkte erreicht. Die monatliche Bezugsgröße ( Durchschnitts-einkommen) beträgt 2905 €.  Dieser Betrag wird mit 1,5 vervielfältigt = 4357,50 €.

Liegt die bereinigte Rente der Ricarda und der Hinzuverdienst unter dem Deckel von 4357,50 €, so wird sie eine Teilrente neben dem zusätzlichen monatlichen Einkommen bekommen.

Kompliziert aber gerecht?

Die neuen Regelungen sind kompliziert und sicher nicht einfacher wie die Berechnung der alten Teilrente. Aber in unserem Berechnungsbeispiel mit Ricarda auf jeden Fall gerechter, als vorher.

Unser Fazit

Schon jetzt wird Kritik laut, dass die Regelungen der Flexi-Rente so schwer zu verstehen sind. Wir haben uns die vielen Seiten des Gesetzesentwurfes angeschaut und sagen: Ja das stimmt!

Dennoch werden die neuen Teilrente nach Einkommensanrechnung in der Regel höher ausfallen, als mit dem altem System.

In Kürze erscheint wieder von uns ein neuer Beitrag zu der neuen Flexi-Rente, der weitere Fragen beleuchtet.

Sie wollen sich zur Flexi-Rente beraten lassen, dann einfach bei uns anrufen ( 0345/ 678 2374) und Termin vereinbaren.

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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