Gängige Fehlmitteilungen führen zu Renten-Gerüchte und Missverständnissen bei der Rente.
Es kursieren immer wieder Rentenirrtümer, die so verbreitet sind, dass wir damit aufräumen möchten:
Reihenfolge der Renten-Gerüchte
1. Rente mit 63 immer abschlagsfrei ?
Ich kann mit dem 63.Lebensjahr abschlagsfrei in die Rente gehen ?
So nicht richtig: Sie können mit 63. Jahren in Rente gehen, müssen aber mit zum Teil erheblichen Abschlägen rechnen.
2. Rente schon mit 60 ?
Ich kann mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, weil ich die 45 Jahre voll habe.
Stimmt leider nicht! Sie können seit dem 01.07.2014 bei den Geburtsjahrgängen 1951 und 1952 mit glatt 63. Jahren abschlagsfrei in diese Altersrente gehen. Danach wird der Renteneintritt um jeweils 2 Monate pro späteren Geburtsjahr angehoben. Davor war es mit 65 Jahren und 45 Wartejahren möglich, in diese Rente zu gehen.
3. Rente erst ab 67 ?
Sie müssen bis zum 67.Lebensjahr arbeiten, um die Rente zu bekommen.
Quatsch: Sie können immer noch mit dem 63.Lebensjahr in Rente gehen, müssen aber mit zum Teil erheblichen Abschlägen rechnen.
4. Mehr als 5 Jahre arbeiten, um eine Rente zu bekommen?
Ich muss mindestens 10 Jahre in die Rente eingezahlt haben, damit ich eine Rente bekomme ?
Nein: Sie müssen überhaupt nicht arbeiten, um eine Rente zubekommen. Es geht auch anders.
Sie müssen 5 Jahre oder 60 Kalendermonate an Beitragszeiten oder Kindererziehungszeiten haben, damit sie später eine Regelaltersrente bekommen! Es kann sogar sein, dass Sie nur deshalb eine Regelaltersrente bekommen, weil Sie von Ihrem geschiedenen Ehepartner als Versorgungsausgleich Entgeltpunkte übertragen bekommen- Ein schönes Andenken aus vergangenen Zeiten?!
5. Drei Kinder geboren und erzogen: Trotzdem keine Rente?
Oft gehört in unserer Praxis, dass Frauen denken, wenn sie Kinder geboren und nicht gearbeitet haben, keinen Rentenanspruch haben.
Falsch! Spätestens mit der Einführung der Mütterrente ist damit Schluss. Mütter mit 3 Kindern, die vor 1992 geboren sind, und nach der Geburt nicht arbeiten waren, haben 6 Jahre Wartezeit für die Kindererziehung. Das reicht um eine Regelaltersrente zu bekommen. Eltern die nach 1992 mindestens 2 Kinder geboren und erzogen haben, bekommen auch 6 Jahre Wartezeit angerechnet.
6. In den letzten Jahren viel verdienen, damit die Rente richtig hoch wird?
Immer wieder kursiert das Gerücht, dass der Arbeitnehmer richtig viel in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt verdienen muss, damit es bei der Rente richtig knackt.
Quatsch:Die Rente errechnet sich aus dem gesamten Erwerbsleben und den Einkommenshöhe. Wenn Sie 1 Entgeltpunkt für das Jahr 2015 erwirtschaftet haben, bekommen Sie bei Renteneintritt 01.10.2016 monatlich 30,44 € Rentenwert für diesen Punkt.
Halbzeit bei den Rentenirrtümern
7. Ich bekomme die Rente automatisch !
Oft gehört, aber leider falsch. Die Rente muss beantragt werden, ansonsten bewegt sich auf Ihrem Konto nichts!
8. Der Ehemann bekommt keine Hinterbliebenenrente!
Auch leider Unfug. Der Ehegatte bekommt die Witwerrente, so ausdrücklich im Gesetz klargestellt.
9. Zur Rente darf man nur 450 € dazuverdienen!
Jetzt ist aber Schluss! Bei jeder Altersrente können Sie soviel dazu verdienen, wie Sie wollen. Sie müssen aber damit rechnen, dass die Deutsche Rentenversicherung ihre Rente kürzt. Dies gilt nicht bei der Regelaltersrente. Ähnliches haben wir bei den Witwen/Witwerrenten und Erwerbsminderungsrenten.
Die neue Flexirente soll es leichter machen?!
10. Der Rentenabschlag gibt es nur bis zur Regelaltersrente !
Um Gottes willen: Einmal eine Rente mit Abschlag gewählt, dann bleibt es im Regelfall dabei. Sie erhalten diese Rente bis zu Ihrem Tode mit den Abschlägen ausgezahlt. Die Rentenerhöhungen haben nichts damit zu tun.
11. Jedes Jahr gibt es mehr Rente!
Auch falsch! Eine Rentenerhöhung zum 01.07. eines jeden Jahres gibt es nicht automatisch. Erinnern Sie sich daran, dass es 2010 eine „Nullrunde“ bei den Rentenerhöhungen gab. Dies immer dann, wenn es eine schlechte Lohnentwicklung gibt.
12. Frauen dürfen mit 60 in Rente gehen?
Nein und Ja: Die Altersrente für Frauen ist ein Auslaufmodell. Bei dieser Rente müssen Frauen zwingend vor 1952 geboren sein. Ist die Frau danach geboren ist, hat sie generell keinen Anspruch auf die Frauenaltersrente.
13. Auf meine Rente wird die Rente meines Partners angerechnet!
So nicht richtig! Ihre Rente wird nicht auf die Rente des Partners oder anders herum angerechnet. Es gibt eine Ausnahme beim Fremdrentengesetz im § 22 b Abs.3 da kommt es zu einer Begrenzung der Renten der Ehepartner.
Aber Vorsicht! Wenn Sie neben der Rente noch Anspruch auf Sozialhilfe hätten, könnte es defacto zur Anrechnung kommen, da dann beide Renten zählen.
14. Die Rente wird voll versteuert !
Nein! Erst wenn Sie 2040 in Rente gehen, müssen Sie Ihre gesetzliche Rente voll versteuern.
Aufgepasst ! Dass heißt aber nicht, dass Ihre Rente nicht schon jetzt steuerpflichtig sein kann, also prüfen lassen.
Unser Fazit:
Sicher gibt es noch mehr Irrtümer bei der Rente. Leider fallen auf diese immer noch genügend Leute rein.
Nicht alles was Ihnen zur Rente gesagt wird, stimmt. Im Zweifel einfach nachprüfen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, dann einfach anrufen oder Kontakt aufnehmen.
Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Letzte Artikel von Peter Knöppel (Alle anzeigen)
- Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit - 26. Dezember 2016
- Massenhafte Frühverrentungswelle erwartet: Deutsche Rentenversicherung warnt! - 23. Dezember 2016
- Abschlagsfreie Altersrente mit 63: Nach Altersteilzeit keine Sperrfrist - 24. November 2016