Rentenangleichung Ost kommt wohl doch nicht!

Rentenangleichung Ost ist ein Streitpunkt in der Politik. Jetzt droht die angekündigte Rentenangleichung zu scheitern.

Rentenangleichung Ost- warum wird gestritten ?

Die Politik streitet sich über die Finanzierung der entstehenden Zusatzkosten.

Frau Nahles soll sich weigern, die Kosten der Rentenangleichung Ost an West aus der Rentenkasse zu zahlen. Herr Schäuble hatte die Bundesarbeitsministerin hierzu aufgefordert.

Die geplante Rentenangleichung Ost an West droht daher zu scheitern.

Erst einmal muss man wieder feststellen, dass die Große Koalition die Rentenangleichung, trotz Ankündigung, nach gut 25 Jahren Deutsche Einheit wahrscheinlich nicht hinbekommt.

Nachteile für die Ossis?

Ob dies für die ostdeutschen Rentner oder die zukünftige Rentnergeneration wirklich nachteilig ist, kann im Hinblick auf den „Hochrubbelungsfaktor“ gern bezweifelt werden.

Damit könnten die Rentenansprüche der zukünftigen Rentenanwärter im Osten weiter höher ausfallen. Nach den Plänen von Frau Nahles sollte der Umwertungsfaktor mit der kompletten Rentenangleichung wegfallen, was wieder für die ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Nachteil wäre.

Für die Rentner aus dem Osten, die bis 2020 in Rente gehen, ändert sich sowieso nichts, weil sie die Rentenangleichung aus den bestandsgeschützten Entgeltpunkten bekommen und deshalb die Gewinner der Angleichung wären.

Mit den „normalen“ Rentenerhöhungen im Osten dauert es eben ein bisschen länger, wenn sich die Politik nicht einigt.

Auf Grund der günstigen Lohnentwicklung wird es aller Voraussicht nach auch nächstes Jahr eine Rentenerhöhung zum 01.07.2017 geben. Wenn diese höher ausfällt, als im Westen der BRD, dann sind wir wieder ein Stück näher an der angeglichenen Rente.

Kein Griff in die Rentenkasse

Generell muss man sagen, dass der Griff in die Rentenkasse verhindert werden muss. Die kommenden Rentengenerationen werden massiv benachteiligt. Die Rentenangleichung Ost, bezahlt aus den Beiträgen der heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wäre eine versicherungsfremde Leistung. Es drohen Beitragserhöhungen, was auch für die Wirtschaft nachteilig ist.

Daher sollte die Angleichung nicht aus den Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln bezahlt werden.

Unser Fazit:

Wie in anderen Artikeln von uns schon erwähnt, sollte man die Entwicklungen in Ruhe abwarten. Für die bestehenden Rentnerinnen und Rentner aus dem Osten gibt es unserer Meinung nach keine nachteiligen Änderungen. Dennoch sollten sich die Rentnerinnen und Rentner  ihre Rentenunterlagen genau anschauen. Oftmals werden versicherungsrechtliche Eintragungen im Rentenbescheid für Ost und West falsch eingetragen und damit falsch bewertet.  Damit sich Sie sich aber nicht mit den schwierig verständlichen Eintragungen herumärgern müssen, können Sie gerne mit uns ein Termin ausmachen. Wir prüfen Ihren Rentenbescheid. Eine Überprüfung Ihres Bescheides ist bis 4 Jahre rückwirkend möglich. Eine Rentennachzahlung ist im Einzelfall möglich.

Ihre Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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