ALG-1 Zeiten und Rente mit 63: Ein neues Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21.06.2016, Aktenzeichen L 9 R 696/16
Wer ohne Abschläge in die neue Rente mit 63 gehen will, darf 2 Jahre vor Beginn dieser Rente kein Arbeitslosengeld 1 beziehen. So hat es das Gericht entschieden.
Wartezeit von 45 Jahren bei ALG-1 Zeiten und Rente mit 63
Für die abschlagsfreie Rente, die seit dem 01.07.2014 existiert, hat der Gesetzgeber entschieden, dass der Antragsteller 45 Jahre Wartezeit benötigt.
In dieser Wartezeit werden viele Arten von rentenrechtlichen Zeiten erfasst. Generell gilt, dass Zeiten des Bezugs von ALG-1 auch Pflichtbeitragszeiten sind, die aber 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht als Wartezeit zählen. Ausnahme ist, dass der Betrieb des Betroffenen Pleite gegangen ist oder sein Arbeitgeber den Betrieb dauerhaft stillgelegt hat, dann zählt die ALG-1 Zeit wieder mit.
Keine Sorge: Für die Rentenberechnung zählen alle Zeiten, man kann nur nicht die abschlagsfreie Rente erreichen.
Gerichtsentscheidung
Im vom Gericht entschiedenen Fall ging es darum, dass ein Versicherter zum Juli 2014 die neue abschlagsfreie Rente für den Rentenbeginn 01.09.2014 beantragte.
Er war zuvor bis zum 31.12.2013 arbeitslos. Die Rentenversicherung lehnte das Begehren des Betroffenen ab. Es fehlen noch 15 Monate Wartezeit und Zeiten des Bezugs von ALG-1 können zwei Jahre vor Beginn der Rente nicht berücksichtigt werden.
Der Kläger reichte Klage ein und teilte mit, dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege.
Die Deutsche Rentenversicherung hat in beiden Instanzen Recht bekommen. Der Gesetzgeber durfte die neue Regelung dahingehend schaffen, dass es nicht zu einer vorgezogenen Rente mit 61 zur Vermeidung von Frühverrentungsverhalten über den Umweg von ALG-1 Bezug kommt.
Die Härtefallregelung mit der Gleichwohlgeltung bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe gleicht die nachteilige Regelung für die Betroffenen aus.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Unser Tipp
Haben Sie Fragen zur abschlagsfreien Rente, dann nehmen Sie Kontakt zu unserem Büro auf. Gerne beraten wir Sie in Ihrer Rentenangelegenheit.
Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Letzte Artikel von Peter Knöppel (Alle anzeigen)
- Rente ohne Abzüge nach Altersteilzeit - 26. Dezember 2016
- Massenhafte Frühverrentungswelle erwartet: Deutsche Rentenversicherung warnt! - 23. Dezember 2016
- Abschlagsfreie Altersrente mit 63: Nach Altersteilzeit keine Sperrfrist - 24. November 2016