Die Rentenkasse wird geplündert!

Der Griff in die Rentenkasse durch viele Wahlversprechen !

Teure Wahlversprechen plündern die Rentenkasse !

Teure Wahlversprechen muss die Rentenkasse zahlen. Alles Geld der Beitragszahler und der Steuerzahler. Die Mütterrente, Rente mit 63 und die nächsten Rentenerhöhungen machen es möglich. Für die heutige Rentnergeneration ist das Prima. Wir freuen uns auch für unsere Eltern, die heute in Rente sind. Für die nachfolgenden Generationen ist das schwer möglich.

Die Durchschnittsrenten, die die Deutsche Rentenversicherung schon heute auszahlt, sind nicht höher als ca. 800 Euro. Mit sinkenden Rentenniveau wird es sicher nicht besser.

Versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die im Jahr 2014 eingeführte „Mütterrente“ führen zu einer Milliardenentnahme aus den eingezahlten Beiträgen der in der deutschen Rentenversicherung versicherten Bürger. Übersetzt heißt das, dass verschiedene Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung eigentlich vollständig steuerfinanziert werden müssen und trotzdem zum Teil aus den von den Versicherten eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung mit bezahlt werden. Ein Teil wird durch den Bundeszuschuss auch noch steuerfinanziert. Diese Beiträge dienen eigentlich für unsere Altersrente.

Dem Beitragszahler wird schon heute eine auskömmliche Altersrente für die Zukunft nicht mehr ausgezahlt werden können, weil die deutsche Rentenversicherung über Jahrzehnte regelrecht geplündert worden ist, um Wahlversprechen zu finanzieren.  Zu leiden haben neben den Altersrentnern, die schon jetzt vielfach Niedrigrenten beziehen, auch die jungen Leute, die für ihre Zukunft vorsorgen müssen.

Ein paar Vorschläge, mal nachdenkenswert!

Eine Renten- und Krankenversicherung für alle! Alle Bürgerinnen und Bürger der Republik, ob Vorstandsvorsitzender der VW AG oder Rentenberater, Rechtsanwalt oder Selbständiger, alle müssen gesetzlich in der Renten- und Krankenversicherung versichert werden. Damit wird eine erhebliche Verbreiterung der Beitragszahlungen erreicht. Alle versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung müssen steuerfinanziert werden. Es muss gesetzlich geregelt werden, dass dem Beitragszahler von seinen Beiträgen eine Rente garantiert wird, die ein lebenswertes Leben garantiert, bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Auch die Rehaleistungen sollten aus der Rentenversicherung rausgenommen werden. Diese gehören eigentlich in die Krankenversicherung, weil sie dort sachnäher ist.

Wir brauchen zudem dringend eine Vereinheitlichung des Rentenrechts, damit die unsäglichen Ost- und Westdiskussionen aufhören. Ein weiterer Diskussionspunkt sind die völlig veralteten Einkommensanrechnungsvorschriften auf Altersrenten, die endlich geändert gehören und zwar schnell und unkompliziert.

Bis heute bringt es keinen Anreiz für Altersrentner, wenn diese neben den Rentenbezug arbeiten wollen und bei einem vollen Verdienst auch noch Teile der Rente oder diese ganz verlieren. Der Bezug von Altersrente und Einkommen ist Privatsache des Bürgers. Der Staat würde sogar über ein höheres Einkommenssteuereinkommen von solchen Regelungen profitieren.

Sicher gibt es noch viele andere gute Vorschläge. Diskutieren Sie deshalb mit uns auf Facebook mit!

Ihre Rentenberatungs-und Rechtsanwaltkanzlei Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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