Nach dem Willen der CDU-CSU soll die Versicherungspflicht für Selbstständige in der Rente eingeführt werden. Dies soll dazu führen, dass die Selbstständigen einen ausreichende Altersversorgung haben. Die Gruppe der Selbstständigen ist im hohen Maße von der Grundsicherung im Alter abhängig (Sozialhilfe).
Dies kann man aus einem Bericht aus der Bildzeitung vom 12.07.2016 entnehmen.
Mit der Versicherungspflichtigkeit soll Altersarmut der Selbstständigen vermieden werden.
Wie soll es gehen?
Entweder die Selbstständigen müssen sich bei der Deutschen Rentenversicherung versichern oder weisen nach,dass sie einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz haben. Ausnahmen sollen bei Künstlern gelten.
Ein ähnlicher Vorschlag der damaligen Ministerin Frau von der Leyen verschwand still und heimlich in der Schublade, nachdem dieser bekannt wurde. Die Versicherungswirtschaft hatte protestiert.
Ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt wie immer, den Gesetzesentwurf abzuwarten.
Die Versicherungspflichtig für alle ist eine zentrale Idee, um die demografischen Entwicklungen der Überalterung der Gesellschaft und die drohende Überlastung des Sozialversicherungssystems in den Griff zu bekommen.
Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen und hoffen, dass die Ankündigung Wirklichkeit wird.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in Fragen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente.
Ihre Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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