Freiwillige Beiträge für eine Altersrente bezahlen.
Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel klärt auf !
Heute erschien ein Kunde in unserer Kanzlei und bat um Rat in einer Rentenangelegenheit.
Unser Mandant, 1971 geboren, ist in einer Kapitalgesellschaft selbstständig tätig. Er legte seine Rentenauskunft vor. Dort sind für 7 Jahre Zeiten gespeichert, teilweise nur mit reinen Anrechnungszeiten. In einer Statusprüfung der Sozialversicherung wurde die selbstständige Tätigkeit anerkannt. Die 60 Kalendermonate Wartezeit für eine Regelaltersrente hat er noch nicht erreicht.
Unser Mandant fragte nach, ob und unter welchen Bedingungen er freiwillige Beiträge in der Deutschen Rentenversicherung einzahlen kann, und ob sich diese Geldanlage lohnt. Er habe gehört, dass die Rendite bei der Deutschen Rentenversicherung gut sei.
Ich habe unseren Mandanten mitgeteilt, dass eine freiwillige Versicherung für ihn in Betracht kommt. § 7 SGB VI setzt nur voraus, dass er in der Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist und mindestens 16 Jahre alt ist. Daher gibt es hier keine Probleme.
Im Hinblick auf die gewünschte Rendite, habe ich mitgeteilt, dass diese sich aus mehreren Gesichtspunkten ableitet. Zum einen aus der Höhe der eingezahlten Beiträge und den jetzt nominal zu erwartenden Zinsen aus der Geldanlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach den heutigen Informationen liegen die wohl bei 2-3 Prozent. Daneben spielt auch die Länge der Rentenzahldauer eine Rolle. Je länger man lebt, umso höher ist die Rendite im Verhältnis zur Einzahlungsdauer der monatlichen Beiträge.
Daneben spielen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Als Basisversorgung im Alter zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung. Die freiwilligen Beiträge können bis maximal 22.766 Euro- für Ehepaare 45.532- pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt für 2016 immerhin 82 Prozent als Sonderausgaben für die Beiträge an. Bei 10.000 € für 2016 sind das insgesamt 8.200 Euro, die der Selbstständige von der Steuer absetzen darf. In verschiedenen Modellberechnungen kommen bei sehr langen Beitragszahlungen ordentliche Steuersparvorteile bis über 50.000 € heraus.
Unser Mandant wird sich jetzt für eine monatliche Beitragsvariante entscheiden, die eine gute Rente mit Steuerspareffekt auswirft.
Wir haben unseren Mandanten geraten, Vergleichsberechnungen zu erstellen, mit welchem Beitrag die beste Regelaltersrente zu erwarten ist. Der Versicherungsschutz in einer Erwerbsminderungsrente kann leider nicht mehr nachgeholt werden, §§ 240, 241 SGB Nr.6. Daneben wäre der Weg zum Steuerberater auf jeden Fall sinnvoll.
Unser Tipp !
Freiwillige Beiträge können sich lohnen. Man sollte vor den Beitragsbeginn in Ruhe überlegen und durchrechnen. Der steuerliche Aspekt ist nicht von der Hand zu weisen.
Gerne übernehmen wir für Sie Hochrechnungen in verschiedenen Varianten bei freiwilligen Beiträgen. Selbstverständlich können wir auch die Beitragszahlung für Sie beantragen. Ein Telefonat für Ihre Rente. Machen Sie mit uns ein Termin !
Ihre Rentenberatung-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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