Wer in die Rente mit 63 gehen oder wissen will wie hoch seine Rente ist, sollte schon zeitig genug seine Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung überprüfen lassen.
Dabei spielen nicht nur die Richtigkeit der eingegebenen Daten eine Rolle, sondern auch, ob die zukünftigen Rentner überhaupt die gewünschte Altersrente erreichen können. Daneben muss auch der Rentenabschlag für den vorzeitigen Rentenbeginn in Betracht gezogen werden.
Rentenprüfungen oder Kontenklärungen sind erheblich wichtig, um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen, und Versorgungsfragen wegen der Senkung des Rentenniveaus zu klären. Die Riesterrente als das vom Staat geförderte Ersatzprodukt kommt schon allein wegen der extrem niedrigen Zinsen nicht in Betracht. Daher ist eine genaue Analyse der Lebenssituation und der Bedürfnisse im Alter für die Wahl der Altersrente wichtig.
Sollte der Rentenbescheid erteilt sein, kann man entweder in der Frist von einem Monat in Widerspruch gegen den Rentenbescheid gehen oder aber auch rückwirkend bis 4 Jahre die Neuüberprüfung der Rente beantragen.
Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Rente und klären Sie über alle anstehenden Fragen auf.
Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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