Wenn man früher in Rente gehen will, kann man durch eine Einmalzahlung einen Rentenabschlag vermeiden.
Die große Koalition will die Altersgrenze der Rentenversicherten für die Zahlung des Einmalbeitrages von 55 Jahren auf 50 Jahre absenken. Arbeitnehmer könnten künftig leichter abschlagsfrei in Rente gehen.
Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Hinweis auf die Pläne der Koalition zur Flexi-Rente. Dem Bericht zufolge soll die Altersgrenze, ab der Arbeitnehmer Zusatzbeiträge in die Rentenkasse einzahlen dürfen, um bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fällig werdende Abschläge auszugleichen, zum 1. Juli 2016 von 55 auf 50 Jahre gesenkt werden.
Auf einen Schlag erhielten damit im nächsten Jahr fünf Millionen Versicherte erstmals die Chance, ihr Rentenkonto zu besonders günstigen Konditionen aufzubessern. Ein entsprechender Beschluss der zuständigen Arbeitsgruppe der Koalition zur Flexi-Rente soll laut „Handelsblatt“ in den kommenden Wochen vom Bundesarbeitsministerium in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden.
Zur eigentlichen Berechnung des Einmalbeitrages verweisen wir auf unseren Bericht unter www.anwaltsofort-halle.de vom 22.02.2016.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in Ihrer Rentenangelegenheit und zeigen Ihnen Wege auf, einen möglichen Rentenabschlag zu verhindern oder mit Übergangsregelungen abzumildern !
Ihr Team der Rentenberatung-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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