Die deutsche Rentenversicherung muss höhere Rente wegen Jahresendprämie auch ohne konkreten Zahlungsnachweis anerkennen.
Auf den Nachrichtenportal openpr hatten wir am 15.01.2016 von zwei wegweisenden Urteilen des Sächsischen Landessozialgericht aus 2015 berichtet.
Nun hat der 5. Senat des gleichen Gerichts am 16.02.2016 unter den Aktenzeichen L 5 RS 758/13 und L 5 Rs 585/15 in zwei weiteren Verfahren die Deutsche Rentenversicherung zur Anerkennung der höheren Arbeitsentgelte verurteilt.
Das LSG hat die Revision zum Bundessozialgericht nicht zugelassen.
Eine gute Nachricht für die betroffenen Rentenbezieher . Sie können jetzt auf eine höhere Rente hoffen !
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Ihr Team der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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