25.000 € Rentenkürzung, das muss nicht sein !

25.000 € Rentenkürzung muss nicht sein.

In einem Beratungsgespräch am 03.05.2016 in unserem Büro in Jena konnten wir nach Sichtung der Rentenunterlagen für unseren Mandanten feststellen, dass dieser nicht zwingend am 01.09.2016 in eine Altersrente für langjährig Versicherte gehen muss. Er erreicht im Sommer diesen Jahres das 63. Lebensjahr und könnte mit den erreichten 35 Jahren Wartezeit vorzeitig in Rente gehen. Für die neue abschlagsfreie 63er Rente ( Rechtsstand  01.07.2016) reichen die Wartezeiten von 45 Jahren wegen der Hochschulzeiten leider nicht. Der Betroffene ist auch gesundheitlich angeschlagen und kann seine Arbeit nicht mehr oder nur unter erheblichen Schwernissen ausüben.

Der Rentenverlust mit 9,3 % Abschlag würde ca. 148 € Bruttorente monatlich betragen. Unter der Voraussetzung, dass unser Mandant das 78 .Lebensjahr erreicht, würde der reale Bruttorentenverlust ca. 25.000 € bei 15 Jahren betragen.

Wir haben ihm daher Wege aufgezeigt, wie er die Zeit bis zum Regelrenteneintritt am 01.05.2019 überbrücken kann und damit den Rentenverlust verhindert. Zu denken, ist an eine Kombination von verkürztem Arbeiten und bei vorhandenen Überstunden, bezahltem Frei, bis zu hin zu Krankheitszeiten und bei dessen „Aussteuerung“ der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bis zum Regelaltersrentenbeginn ( eventuell auch nach § 145 Sozialgesetzbuch Nr.3 ). So kann unser Mandant die Zeit vom 01.09.2016 bis zum 01.04.2019 überbrücken.

Unser Mandant war von den Lösungsvorschlägen begeistert und wird jetzt im familiären Kreis darüber beratschlagen.

Der Weg bis zu seiner abschlagsfreien Rente ist nicht mehr weit !

Unser Tipp !

Lassen Sie sich von uns als spezialisierte Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht einen maßgeschneiderten Rentenfahrplan entwickeln, der alle Facetten des Renten-, Sozial-und Arbeitsrecht und Ihre persönlichen Bedürfnisse  erfasst.

Mit diesen Fahrplan gehen Sie sicher, dass Sie Ihre „Wunschrente“ erreichen.

Vereinbaren Sie einen Termin!

Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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