Verpflegungsgeld als zusätzliches Einkommen für die Rente !

Die Rentenberatung-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel klärt auf, das Verpflegungsgeld als zusätzliches Einkommen die Rente erhöhen kann.

Am 26.05.2016 besuchte uns ein Rentner mit Renteneintritt 01.04.2016. In seinem Versicherungsverlauf zum Rentenbescheid waren ab 1967 Daten gespeichert, unter anderem Berufsausbildungs-,Wehrdienstzeiten und Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Sonderversorgungssystem Angehörigen der Volkspolizei der DDR (Sonderversorgungssystem 2 zur Anlage 2 des AAÜG). Diese Zeiten sind mit der Abkürzung AAÜG ( Anspruchs-und Anwartschafts-Überleitungsleitungsgesetz ) gekennzeichnet. In diesem Gesetz werden Zeiten der Zugehörigkeit von Zusatz-und Sonderversorgungssystemen in der DDR in rentenrechtliche Zeiten nach Bundesrecht bewertet.

Für unseren Mandanten waren AAÜG-Zeiten von 1976 bis zum 31.12.1991 eingetragen. Als rentenrechtliche relevante Verdienste gelten nicht die auf 7200 Mark-DDR gedeckelten Verdienste, sondern die realen Verdienste bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Wir fragten unseren Mandanten, ob er das sogenannte Verpflegungsgeld als Polizist erhalten hat. Dies bejahte er, konnte aber nicht nachweisen, dass dieses Verpflegungsgeld von der Deutschen Rentenversicherung als rentenrechtliches Arbeitsentgelt in dem jeweiligen Feststellungsbescheid anerkannt wurde.  Neben den Eingruppierungen als Polizisten und Laufbahnvergütungen erhielten diese Personengruppen nach der Arbeitsentgeltverordnung der DDR Zuschläge und sonstige Vergütungen.

Speziell das Verpflegungsgeld ist nach einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes,mit Urteil vom 23.07.2015, Aktenzeichen: B 5 RS 9/14 R,geeignet, ein rentenrechtlich relevantes Arbeitsentgelt darzustellen. Entscheidend nach dieser Rechtsprechung ist, ob dieses Arbeitsentgelt am Stichtag des 01.08.1991 ( Tag des Inkrafttretens des AAÜG) in der Bewertung nach Bundesrecht steuerfrei oder steuerpflichtig war.

Für unseren Mandanten bedeutet dieses Urteil, zu mindestens die Chance, das Verpflegungsgeld als zusätzliches Arbeitsentgelt für seine Rente bewertet zu bekommen. Seine Rente könnte sich erhöhen.

Wir haben unseren Mandanten empfohlen, die entsprechenden Anträge beim zuständigen Versorgungsträger zu stellen. Wir werden ihm auf diesem Wege begleiten.

Gerne überprüfen wir Ihren Renten-oder Kontenklärungsbescheid auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir machen mit Ihnen einen Termin.

Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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