Rente im Osten zu hoch ?

Unsere Rentenberatungs-und Fachanwaltskanzlei Peter Knöppel ist im Zuge der allgemeinen Diskussion über die Bildzeitungsberichte, dass die „Ostrentner“ zu viel Rente bekommen, telefonisch durch den Mitteldeutschen Rundfunk befragt worden. In der Sendung MDR-Umschau vom 8.12.2015 um 20.15 Uhr ( Mediathek einsehbar ) wurde dann nochmals zu diesem Thema Stellung genommen.

 

Um Licht in das Dunkel zu bringen !

Man kann Äpfel mit Birnen nicht vergleichen !

Die Ostrenten, welche zum Beispiel in der Zeit 1990 bis 2000 ausbezahlt wurden, sind aus unserer Erfahrung heraus deutlich niedriger, als die sogenannten Westrenten ( eigentlich verbietet sich ein solches Wortspiel, aber das Rentensystem des SGB VI unterscheidet zwischen Ost und West, immer noch ! ).

 

Wie kommt das ?

Alle sozialversicherungspflichtigen Verdienste der Bürger der ehemaligen DDR ( bis zum 30.06.1990) wurden nur bis maximal 7.200 Mark-DDR Jahresverdienst erfasst und verbeitragt. Bis zur Einführung der sogenannten freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) zum 01.03.1971 konnten auch zusätzliche Arbeitsverdienste erfasst werden, was aber bis 1971 bei den „normalen “ Arbeiter nicht erheblich mehr als der Jahresverdienst 7.200 Mark-DDR war. Daneben wurde in aller Regel ab dem 01.03.1971 auch ein Jahresverdienst von 7.200 Mark-DDR in der FZR versichert. Aus unserer Erfahrung heraus ( Bearbeitung von hunderten Rentenfällen im Jahr ) waren es eher die Männer, die in der FZR versichert waren und dann vielfach auch nicht diesen Zusatzversicherung bis zum Betrag von 7.200 Mark-DDR versichern konnten.

Die Verdienste in der DDR waren nicht so hoch, wie immer behauptet oder jetzt so getan wird. Viele Familien der Arbeiterschaft konnte sich den zusätzlichen Beitrag zur FZR nicht oder nicht bis zur gesetzlichen Grenze leisten. Sicher ist auch, dass der vergleichbare Arbeiter/ Angestellte mit der gleichen Qualifikation im Westen unseres gemeinsamen Landes – auch heute noch- mehr Bruttolohn bekommt, dass heißt, dass in seinem Rentenkonto mehr Verdienste eingespeichert sind, als vergleichbar ein Arbeitnehmer aus dem Osten. Mit dem versicherten Verdienst, welcher im SVA-Buch der DDR eingetragen ist, wurde nach der politischen Wende die Rente berechnet.

Was ist passiert?

Um zu vermeiden, dass die Bürger der ehemaligen DDR für ihre Lebensleistungen Minirenten erhalten, wurde der sogenannte „Hochrubelungsfaktor“ für die Umwertung der Verdienste im Osten eingeführt. Dieser Faktor, welcher in der Anlage 10 zum SGB VI einlesbar ist, wertete die DDR-Verdienste und auch heutigen Verdienste im Beitrittsgebiet in ein höheres rentenrechtliches Brutto um. Da es eine gesetzliche Deckelung der DDR-Verdienste auf 7.200 Mark-DDR Jahresverdienst gibt, ergibt sich dann folgende Rechnung:

Umwertungsbeispiel für das Jahr 1980

Rentner R versicherte im Jahr 1980 sein Einkommen bis maximal 7.200 Mark-DDR. Diese 7.200 Mark-DDR werden mit dem Faktor 3,1208 vervielfältigt, was ein DM-Betrag von 22.469,76 DM ergibt. Der Betrag von 22.469,76 DM wird durch das Durchschnittsentgelt, welches für 1980 mit einem Betrag von 29.485 DM festgelegt wurde, geteilt. Dies ergibt nunmehr für das Jahr 1980 die Entgeltpunkte (EP) für R von 0,7621 EP. Diese 0,7671 EP werden jetzt mit dem Rentenwert Ost 2015 mit 27,05 Euro vervielfältigt = Monatsrente Ost 1980 = 20,75 Euro Brutto ( also ohne Abzüge).

Wenn der Rentner R jetzt genau den gleichen Verdienst von 22.469,76 € in der alten BRD im Jahr 1980 hatte, ergibt sich folgendes Bild. Sein Verdienst ist nicht „hochgerubelt“, sondern real, weil der R im Westen deutlich mehr verdient hat, als sein vergleichbarer Kollege im Osten ( ist oben erklärt ). Damit werden die festgestellten Entgeltpunkte 0,7671 EP mit dem Rentenwert West Stand 01.07.2015 von 29,21 € vervielfältigt. Jetzt ergibt sich für ihn eine Monatsrente für das Jahr 1980 von 22,26 € Brutto.

Also könnte man sagen, dass der sogenannte Westrentner im Jahr 1980 bei gleichen Verdiensten wie dargestellt, trotz Hochwertung der Ostverdienste, mehr Rente bekommt.

Aber auch hier ist wiederum Vorsicht geboten.

Die Verdienste im West und Ost gleichen sich langsam an. Die Bruttolohnniveaus nähern sich an.

Der Umwertungsfaktor sinkt. Jedes Jahr wird dieser Faktor in Richtung 1,0 herabgesenkt. Es gibt schon jetzt Berechnungen aus unserer Kanzlei, die deutlich machen, dass bei einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze der Angestellte im Osten mit dem Umwertungsfaktor rentenrechtlich besser fährt, als der vergleichbare Kollege mit den gleichen Bezügen im Westen.

Man kann Äpfel mit Birnen nicht vergleichen !

Unser Fazit:

Beim Thema Rente kocht die Volksseele. Es muss endlich die Rentenangleichung her. Wir haben fast 30 Jahre Deutsche Einheit erreicht.   Leider muss man aber auch konstatieren, dass gerade viele Ostrentnerinnen und Rentner auf Grund der niedrigen DDR-Verdienste deutlich niedriger Renten erhalten, als im Vergleich zum Westen. Es ist aber auch vieles Gutes passiert.

Daher unser Tipp an alle, keine undifferenzierten Behauptungen aufstellen. Wir brauchen die Deutsche Renteneinheit und damit auch ein Ende dieser Stammtischdiskussionen.

Gerne überprüfen wir Ihren Rentenbescheid oder machen Ihre Kontenklärung

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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