Migräne, Schwerbehinderung und Rente eine Krankheit und deren Folgen.
Die Migräne kann die Schwerbehinderung und eine vorzeitige Rente auslösen. Wir möchten Ihnen heute Fragen rund um die Schwerbehinderteneigenschaft bei Migräne erläutern und welche Folgen dies auch auf andere sozialrechtliche Fragen hat.
Hintergrund ist, dass wir eine Anfrage erhalten haben. Eine Frau kurz vor Renteneintritt rief in unserem Büro an. Sie teilte mit, dass sie seit Jahren unter massiver Migräne leidet und mehrmals wöchentlich tageweise Migräneanfälle hat. Dann könne Sie nicht mehr arbeiten und müsse zu Hause bleiben. Sie ist in medizinischer Behandlung. Sie hat auch Angst um ihren Arbeitsplatz und möchte keinen sozialen Abstieg befürchten.
Wir haben die Betroffene gefragt, ob sie den schon einmal darüber nachgedacht habe, eine Schwerbehinderung zu beantragen, um so in verschiedenen Varianten über den Nachteilsausgleich oder abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte Menschen, die Folgen Ihrer Erkrankung „abzufedern“. Dies habe sie so noch nicht gewusst, war ihre Antwort.
Leider hören wir dies sehr oft, dass Betroffene bei Krankheiten, oft nicht wissen, welche sozialen Rechte sie haben.
Migräne und Schwerbehinderung: echt muss sie sein
Die Migräne muss echt sein. Hinter diesem Satz verbirgt sich nicht ein Vorwurf der Simulation, sondern das Wort „echt“ ist ein Wortlaut des Gesetzes. Er ist aber nicht definiert.
Wer eine Schwerbehinderung wegen Migräne beantragen will, muss wissen, dass in der Versorgungsmedizinischen Verordnung ( kurz VersMedV) die Migräne als Grund für eine Schwerbehinderung erfasst ist.
Wörtlich heißt es in Nr. 2.3 der Anlage B zu § 2 der VersMedV: „ Echte Migräne“ -je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.
- Leichte Verlaufsform ( Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)= 0-10 GdB
- Mittelgradige Verlaufsform (häufigereAnfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)= 20-40 GdB
- Schwere Verlaufsform( lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) = 50-60 GdB
Was heißt echte Migräne im Sinne der Versorgungsmedizinischen Verordnung ?
Eine Definition der echten Migräne gibt es nicht. Man will aber die echte Migräne, von den sogenannten Kopfschmerzen mit Migränesymptomen, abgrenzen.
Allgemein wird gesagt, eine echte Migräne liegt vor, wenn es sich um einen pulsierenden, meist halbseitigen, anfallsartigen Kopfschmerz handelt. Dieser ist von Übelkeit sowie Licht- und Geräuschempfindlichkeit begleitet. Es kann zu Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden und manchmal Heißhungerattacken kommen.
In den meisten Fällen der Migräne ist die Arbeitsfähigkeit „auf null“ reduziert.
Der Grad der Behinderung ist entscheidend
Wie Sie aus der Liste der VersMedV sehen können, kann es bei einer mittelgradigen Migräne mit verschiedenen Ausfallerscheinungen schon ein Grad der Behinderung von 20-40 geben.
Wird durch das Versorgungsamt auf Grund medizinsicher Befunde, der Grad der Behinderung mit 30 festgestellt, beginnen für den Betroffenen schon die Schutzvorschriften des Sozialgesetzbuch Nr. 9 zu wirken. Mit einem GdB von 30 kann die Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei dieser erhalten die Menschen mit einem GdB von 30, arbeits-und sozialrechtlich die gleichen Rechte, wie Betroffene, die einen Grad der Behinderung von 50 haben. Sie unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz und haben längeren Urlaubsanspruch. Steuerliche Vorteile können auch eintreten.Daher ist der GdB von 30 in seiner rechtlichen Wirkung nicht zu unterschätzen.
In schweren Verlaufsformen der letzten Kategorie kann sogar ein GdB von 50 bis 60 bewilligt werden. Dies hätte dann zur Folge, dass man neben einem Schwerbehindertenausweis und dem Kündigungsschutz eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen möglich sein kann. Über die Voraussetzungen einer Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie hier nachlesen. Daneben gibt es noch andere Nachteilsausgleiche, unter Umständen auch ein Merkzeichen.
Versorgungsamt entscheidet, Migränetagebuch
Wenn Sie von Migräne betroffenen und in ärztlicher Behandlung bei einem Neurologen sind, wäre es sicher sinnvoll mit dem behandelnden Arzt vor einer Beantragung zu reden. Dieser kann Ihnen aus medizinischer Sicht schon erste Einschätzungen geben. Dann sehen Sie schon, wie die Erfolgsaussichten sind.
Generell ist aber auch als Vorbereitung zu einem solchem Antrag zu empfehlen, dass Sie ein Migränetagebuch führen, in denen Sie die Migräneanfälle, die Folgen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten und weitere Begleiterscheinungen so genau wie möglich dokumentieren. Nur ein Facharzt kann entscheiden, ob hier eine echte Migräne vorliegt oder es sich um einen anderen Krankheitsfall handelt.
Das Versorgungsamt holt ärztliche Befundberichte ein und wertet diese aus. Sinnvoll ist daher auch der Gang zum Neurologen. Der kann fachlich Ihre Erkrankung diagnostizieren und auch in die gesetzlichen Kategorien einordnen. Betroffene leiden daneben oftmals auch noch unter den psychischen Folgen der Migräne. Daher ist es auch sinnvoll sich hier mit einem Psychologen in Verbindung zu setzen und die seelischen Beeinträchtigungen abklären zu lassen.
Lehnt das Versorgungsamt Ihren Antrag ab, muss über Rechtsmittel nachgedacht werden. Daher sollte unter realistischer Einschätzung der Akten des Versorgungsamtes über ein weiteres Vorgehen entschieden werden.
Migräne und Erwerbsminderungsrente
Dauerhafte Migräne in schweren Verlaufsformen kann auch Grund für eine Erwerbsminderungsrente sein. Die sollte je nach Länge der Erkrankung des Betroffenen immer mit abgeprüft und gegebenenfalls nach erfolglosen Reha-Maßnahmen auch beantragt werden, vor allem dann, wenn Kranken-und oder Arbeitslosengeld auslaufen. Den die finanzielle Sicherheit der Betroffenen sollte auch berücksichtigt werden.
Fazit
Sie sehen, welche Folgen eine echte Migräne haben kann. Ihre Rechte sollten Sie nicht unterschätzen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Schwerbehinderung oder Fragen des vorzeitigen Renteneintritts. Einfach anrufen oder eine e-Mail schreiben und Termin vereinbaren.
Ihre Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel
Peter Knöppel
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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