Mehr Mütterrente -Paukenschlag !

Die Mütterente soll ausgeweitet werden. So sieht es das neue  Rentenkonzept der CSU vor.

Die Sozialministerin in Bayern Frau Emilia Müller will mehr Mütterrente zahlen. Es soll ein Drittes Erziehungsjahr für ältere Mütter geben.

Kinder vor 1992 geboren, mehr Mütterrente

Nach dem neuen Rentenkonzept, sollen die Mütter die vor 1992 Kinder zu Welt gebracht haben, statt jetzt 2 Entgeltpunkten in der Zukunft 3 Entgeltpunkte pro Kind und Kindererziehungszeit erhalten und somit ihre Rente aufbessern.

Damit wird eine Angleichung zu den Müttern verfolgt, die für die Kinder die nach 1992 geboren sind, 3 Entgeltpunkte bekommen.

Damit soll die immer noch bestehende Ungleichbehandlung zwischen Anerkennungen der Kindererziehungszeiten beendet werden.

Altersarmut bekämpfen mit Mütterrente

Nach dem Willen der Ministerin soll die Altersarmut mit der Aufstockung der Mütterrente bekämpft werden. Von der Altersarmut betroffen sind vor allem Frauen, Mütter, Alleinerziehende und Erwerbsgeminderte“, so die Ministerin.

Die Angleichung an die bestehende Rechtslage für Mütter die Kinder nach 1992 geboren haben, sei eine Frage der Gerechtigkeit.

Gerade ältere Mütter hätten Lücken in ihrer Erwerbsbiografie. Heute profitierten Mütter dagegen stärker von flexiblen Arbeitszeitmodellen und externer Betreuung.

Mütterrente seit 01.07.2014

Seit dem 01.Juli 12014 wurde für Mütter die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, eine Anhebung der Entgeltpunkte der Kindererziehungszeiten von 1 Entgeltpunkt auf 2 Entgeltpunkte auf dem Weg gebracht. Profitiert haben ca. 9,5 Millionen zumeist bestehende Renten oder zukünftige Renten von Frauen oder anderen anerkannten Erziehungsberechtigten von Kindern.

Rentensteigerung durch Mütterrente

Die Rentensteigerung soll laut CSU für das dritte Jahr im Westen 30,45 € und im Osten 28,66 € für die Mütter bringen Laut der Deutschen Rentenversicherung würden die Kosten der Aufstockung bei rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Rund 9,5 Millionen Frauen wären betroffen.

Mütterrente und Einkommensanrechnung

Was aber die Ministerin verschweigt. Bei geringen Einkommen oder ergänzenden Hart-IV Leistungen zur Rente, wird die Mütterrente gegengerechnet.

Profitieren werden Bestandsrentnerinnen. Zukünftige Rentnerinnen, die erst später eine Rente bekommen, als heute, werden mit der Einkommensanrechnung zu tun haben. Es betrifft vor allem die Zeiträume, in denen die Mutter neben der Kindererziehung auch beruflich tätig war. Auf diese Probleme hatten wir in älteren Berichten hingewiesen.

Fazit zur Mütterrente

Warum nicht ! Wenn damit ein Stück Altersarmut bekämpft werden kann, kann es sicher nicht schlecht sein. Ob sich die CSU aber mit ihrem Vorschlag durchsetzen kann, bleibt offen. Es scheint auch ein bisschen Wahlkampf zu sein?

 

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Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
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